Beteiligen Sie sich an der Unterstützung der Schulen des Landes!
Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“
Um die Corona-bedingten Einschränkungen auszugleichen und Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu unterstützen, hat das Land für das Schuljahr 2021/2022 das Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“ aufgelegt, das nach Verlängerung nun mit dem Ende des Schuljahres 2022/2023 ausläuft.
Eine wichtige Säule des Aktionsprogramms ist die zusätzliche Begleitung und Unterstützung für Schülerinnen und Schüler durch personelle Verstärkungen an Schulen. Hier kommen Sie als Lehramtsstudierende und ehemalige Lehrkräfte ins Spiel: Sie können die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung der Aufgaben unterstützen.
Sie werden zunächst bis zum 14. Juli 2023 befristet beschäftigt und – je nach Bedarf vor Ort und Ihrer Verfügbarkeit – stundenweise als Unterstützung an einer Schule in Ihrer Nähe tätig. Dabei steht die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Rahmen des Schulbetriebs im Vordergrund Ihrer Tätigkeit. Sie werden z. B. in den laufenden Unterricht eingebunden, leisten zusätzliche individuelle Förderung oder geben Nachhilfe.
Praktische Lehrerfahrung
Durch Ihren Einsatz beim Aktionsprogramm helfen Sie nicht nur den Schülerinnen und Schülern, sondern sammeln zudem zusätzliche praktische Erfahrungen für Ihren späteren Beruf als Lehrkraft. Die Tätigkeit kann – sofern eine Gleichwertigkeit vorliegt – auf praktische Studienzeiten angerechnet werden. Dazu wenden Sie sich an den/die Praktikumsbeauftragte/n Ihrer Hochschule.
Angemessene Vergütung
Für ihren Einsatz in den Schulen erhalten Lehramtsstudierende und ehemalige Lehrkräfte natürlich eine entsprechende Vergütung. Diese erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Lehrkräfte im Ruhestand
Als ehemalige Lehrkraft können Sie ebenfalls unsere Schülerinnen und Schüler vor Ort unterstützen. Ob und in welchem Umfang die Einkünfte aus dieser Tätigkeit auf die Zahlung Ihrer Versorgungsbezüge auswirkt, muss im Einzelfall geprüft werden. Bitte wenden Sie sich also vor Abschluss des Arbeitsvertrags an Ihren zuständigen Sachbearbeiter beim Landesamt für Finanzen M-V.
Bewerben
Wenden Sie sich mit einer formlosen Bewerbung direkt an die von Ihnen gewünschte Einsatzschule. Die Entscheidung über die Eignung und die Organisation der konkreten Unterstützung in der Schule obliegt der Schulleitung in Eigenverantwortung und in Abhängigkeit von den ganz konkreten Bedürfnissen vor Ort als auch in Abstimmung mit Ihnen: z. B. Einbindung in den laufenden Unterricht, Gruppenteilung, zusätzliche Förderung und Nachhilfe o. ä.
Mehr Infos
Hier finden Sie alle vier Säulen und Maßnahmen des breit angelegten Aktionsprogramms des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2021/2022 „Stark machen und Anschluss sichern“.
Rechtliche Grundlage für den Einsatz ist die Verwaltungsvorschrift „Maßnahmen zur Gewährleistung der Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch den Einsatz externer Vertretungskräfte“.