Bewerbungsverfahren
- Wer kann sich bewerben?
Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer sich nach Bestehen einer für das jeweilige Lehramt in Betracht kommenden Ersten Staatsprüfung oder einer gleichgestellten Lehramtsprüfung (z.B. Master of Education) beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der Bewerbungsfrist mit allen erforderlichen Unterlagen um die Zulassung bewirbt.
Bewerben kann sich, wer die Erste Staatsprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss (z.B. Master of Education) für eines der folgenden Lehrämter besitzt:
- Lehramt an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen
- Lehramt an Regionalen Schulen (entspricht Real- und Haupt- bzw. Oberschulen)
- Lehramt an Gymnasien
- Lehramt an Beruflichen Schulen
- Lehramt für Sonderpädagogik
Hier finden Sie alle Informationen zum Quereinstieg.
- Fristen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt an vier Terminen jährlich in das Referendariat ein. Der Vorbereitungsdienst startet für alle Lehrämter in der Regel am 1. August, 1. Oktober, 1. Februar und 1. April eines jeden Jahres. Dazu erfolgen jeweils separate Ausschreibungen mehrere Monate vor Dienstantritt. Hier finden Sie die konkreten Zeiträume für die kommenden Ausschreibungen:
Beginn des Referendariates
Beginn der Ausschreibung
Ende der Ausschreibung
1. Oktober 2024* 27.05.2024 17.06.2024 1. Februar 2025 23.09.2024 14.10.2024 1. April 2025* 18.11.2024 09.12.2024 * Ausschreibung mit Referendarzuschlag
Die Bewerbungen werden erst nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist geprüft.
Tipp: Aktivieren Sie den Stellenalarm, so werden Sie sofort informiert.
Im Auswahlverfahren können nur diejenigen Bewerbungen berücksichtigt werden, die am Ende des Bewerbungsprozesses vollständig vorliegen. Dies schließt das Zeugnis der Ersten Staatsprüfung bzw. des gleichgestellten Lehramtsabschlusses ein.
Bewerberinnen und Bewerber aller Lehrämter, die ihre Zeugnisse über die Erste Staatsprüfung bzw. des Master of Education bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vorlegen können, haben die Möglichkeit, das Zeugnis während der jeweiligen Nachreichfristen nachzureichen. Diese endet ca. zwei Wochen vor dem jeweiligen geplanten Dienstantritt.
Haben Sie Ihr Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen, muss stattdessen eine Studienverlaufsbescheinigung eingereicht werden, aus der die studierten Fächer und das Lehramt hervorgehen.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bzw. einer gewährten Nachreichfrist nicht vollständig sind, führen zur nicht-Zulassung und begründen keinen Anspruch auf eine Anrechnung von Wartezeit.
Unterlagen für die Beurteilung eines Härtefalls, zum Nachweis von Unterrichtstätigkeiten oder Wartezeiten können nur bis zum Ende des Bewerbungsschlusses berücksichtigt werden.
Hinweis für alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich noch im Studium befinden:
Ihre Bewerbung wird bei der Besetzung der schulbezogenen Stellen nachrangig berücksichtigt. Bei identischer Erfüllung der Anforderungen einer schulbezogenen Stelle setzt sich somit die Person im Auswahlverfahren durch, die das Studium bereits beendet hat.
- Form der Bewerbung
Es handelt sich um ein zentrales Einstellungsverfahren, sodass Bewerbungen bei einzelnen Schulen und Initiativbewerbungen nicht möglich sind.
Tipp: Nutzen Sie die Filtermöglichkeiten, damit nur die für Sie relevanten Stellen angezeigt werden.
Bewerbungen können nur noch online eingereicht werden.
Sie können sich online über das Bewerbungsportal bewerben. Der Vorteil bei der Onlinebewerbung ist, dass Sie am Ende des Bewerbungsprozesses eine Eingangsbestätigung via E-Mail erhalten. Außerdem werden so Übertragungsfehler minimiert.
Kosten, die Ihnen aus Anlass oder zum Zwecke Ihrer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
- Bewerbungsunterlagen
Mit der Bewerbung müssen Sie die unten genannten Dokumente einreichen bzw. bei der Onlinebewerbung hochladen. Einige sind zwingend (z.B. Kopie des Personalausweises), andere sind optional: Wenn Sie z.B. bereits unterrichtet haben und diese Erfahrung geltend machen wollen, können Sie den Nachweis mit dem entsprechenden Formblatt dafür einreichen.
Es ist empfehlenswert, pro Dokument nur eine Datei hochzuladen (also beispielsweise alle vier Seiten des Abiturzeugnisses) und diese eindeutig zu beschriften. Für das Onlinebewerbungsverfahren sind zunächst einfache Kopien ausreichend.
Dokumente, die der Bewerbung für den Vorbereitungsdienst beigefügt werden müssen:
- aktueller Personalausweis (Vorder- und Rückseite) bzw. Reisepass (erste und zweite Seite)
- aktueller tabellarischer Lebenslauf, bitte lückenlos; nicht älter als drei Monate (hier finden Sie ein Beispiel)
- Geburts- oder Abstammungsurkunde (weicht der Name auf der Geburtsurkunde vom Namen des Personalausweises ab, muss zusätzlich ein Nachweis über die Namensänderung eingereicht werden)
- Nachweis der Hochschulreife (ALLE Seiten)
- Staatsexamenszeugnis bzw. Masterzeugnis (und Bachelorzeugnis), es muss das Lehramt, die studierten Fächer und die Note erkennbar sein. - Hinweis: Bei Bewerbungen ohne o.g. Zeugnis ist stattdessen eine aktuelle Studienverlaufsbescheinigung (laufendes Semester) einzureichen, aus der das Lehramt und die studierten Fächer hervorgehen.
- (wenn zutreffend) Nachweis über Beginn und Ende bereits geleistete Vorbereitungsdienstzeiten einschließlich Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte
- ggf. Zeugnisse über Erweiterungsprüfungen oder Beifächer
- ggf. Bereitschaftserklärung einer Schule, die Sie ausbilden möchte (formloses Anschreiben der Schulleitung)
- ggf. Nachweis über Unterrichtstätigkeiten an einer Schule im Sinne des Schulgesetzes M-V, welcher von der Schulleitung unterschrieben ist (nur dieses Formular kann akzeptiert werden)
- ggf. Heiratsurkunde oder die Urkunde über eine eingetragene Lebenspartnerschaft (optional; für Härtefallprüfung/Ortszuweisung)
- ggf. Urkunde über Namensänderungen
- ggf. Gerichtsbeschluss über die Scheidung oder über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- ggf. Geburtsurkunde/n des Kindes/ der Kinder (optional; für Härtefallprüfung/Ortszuweisung)
- ggf. Nachweis über den Status als Alleinerziehende/r (Haushaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes)
- ggf. Schwerbehindertenausweis (optional; für Härtefallprüfung/Ortszuweisung)
- ggf. Nachweise über Ablehnungen der Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern aus Kapazitätsgründen zur Anrechnung von Wartezeiten
- speziell beim Quereinstieg: ggf. weitere Zeugnisse, mit denen die Voraussetzungen für eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst nachgewiesen werden sollen (Praktikums- oder Arbeitszeugnisse werden nicht berücksichtigt)
Bis zum Ende der Nachreichfrist (ca. zwei Wochen vor dem Dienstantritt) sind die folgenden Dokumentein der jeweiligen Form einzureichen:
- Nachweis über den Impfschutz Masern oder Nachweis über die Immunität gegen Masern: Der Nachweis muss erst nach Erhalt des Zulassungsbescheides im Original vorgelegt werden. Bitte nutzen Sie ausschließlich das zur Verfügung gestellte Formular oder eine Bescheinigung eines Arztes (keine Impfausweise).
- amtlich beglaubigte Kopie des Ersten Staatsexamens bzw. Masterzeugnisses (und Bachelorzeugnisses)
- Schulbezogene und landesweite Stellen
Für den Vorbereitungsdienst werden Stellen landesweit sowie schulbezogen ausgeschrieben. Für die Einstellungstermine zum 1. April und 1. Oktober werden außerdem schulbezogene Stellen ausgeschrieben, die mit einem Zuschlag (Referendarzuschlag) versehen sind.
Sie können sich schulbezogen, landesweit oder für beide Stellenformen bewerben.
Bei landesweiten Stellen erfolgt vorab weder eine Festlegung der Fächer noch eine Zuordnung zu einer Schule. Die Ausbildungsschule wird nach dem Auswahlverfahren für die jeweilige Referendarin bzw. den jeweiligen Referendar individuell gesucht und zugewiesen. Sie kann sich grundsätzlich in ganz Mecklenburg-Vorpommern befinden. Wünsche hinsichtlich konkreter Schulen, Orte, Landkreise oder - in der Regel - Schulamtsbereiche können Sie am Ende der Bewerbungsmaske (Onlinebewerbung) oder auf dem Bewerbungsbogen (postalische Bewerbung) notieren. Bewerberinnen und Bewerber, die über das Lehramt an Gymnasien verfügen, haben auch die Möglichkeit, ihren Vorbereitungsdienst an einem Fachgymnasium zu absolvieren (vermerken Sie dies bei "Bemerkungen, Ortswünsche" o.ä.).
Bei schulbezogenen Stellen steht zum einen schon während der Ausschreibung die künftige Ausbildungsschule fest. Zum anderen ist aber auch der Kreis der möglichen Bewerberinnen und Bewerber durch die Fächer eingeschränkt. Sie können sich für die einzelnen schulbezogenen Stellen dann bewerben, wenn Sie neben dem erforderlichen Lehramt das ausgewiesene Bedarfsfach bzw. die Bedarfsfachrichtung studiert haben. Der entsprechende Abschluss für das Zweitfach bzw. die zweite Fachrichtung erhöht Ihre Chancen auf Zulassung für die jeweilige Stelle, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Das bedeutet zugleich, dass Sie sich auf diese Stelle nicht bewerben können, wenn Sie „nur“ das Zweitfach studiert haben. Bitte bewerben Sie sich auch auf schulbezogen ausgeschriebene Stellen, wenn Sie mit Ihrer Ausbildung nur das Bedarfsfach der ausgeschriebenen Fachkombination vertreten. Auch hier gilt: Bewerberinnen und Bewerber, die über das Lehramt an Gymnasien verfügen, können ein Fachgymnasium für ihren Vorbereitungsdienst auswählen.
Beispiel: Eine Stelle wird für das Bedarfsfach Mathematik und das Zweitfach Englisch ausgeschrieben. Eine Bewerberin bzw. ein Bewerber mit der Fachkombination Mathematik/Physik kann sich für diese Stelle bewerben, ein Bewerber bzw. eine Bewerberin mit den Fächern Englisch/Französisch nicht. Erhöhte Chancen hat ein Bewerber bzw. eine Bewerberin mit den Fächern Mathematik und Englisch.
Wählen Sie bitte nur Stellen an Schulen, an denen Sie auch tatsächlich ausgebildet werden wollen.
Hinweis: Sofern schulbezogene Stellen ausgeschrieben wurden, werden diese immer zuerst besetzt. Erst danach findet das Besetzungsverfahren für die landesweiten Stellen statt.
- Auswahl- und Stellenbesetzungsverfahren
Nach Ablauf des Bewerbungsschlusses werden für das Auswahlverfahren alle vollständigen und zulassungsfähigen Bewerbungen berücksichtigt.
Prüfung der Zulassungsfähigkeit
Die Zulassungsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt erfüllt, wer das für das betreffende Lehramt vorgesehene Studium mit einer Ersten Staatsprüfung beziehungsweise einer gleichgestellten lehramtsbezogenen Hochschulprüfung oder einem auf dieses Lehramt bezogenen Mastergrad abgeschlossen hat.
Hinsichtlich der Kombination der studierten Fächer bzw. Fachrichtungen bestehen keine Beschränkungen. Die Ausbildung kann jedoch nur in Fächern erfolgen, die in der Stundentafel des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgeführt sind. Daher können Sie nicht in Fächern wie z.B. Italienisch oder Dänisch ausgebildet werden.
Für das Lehramt an Grundschulen bzw. an Grund- und Hauptschulen ist für die Zulassung das Studium des Faches Deutsch und/oder Mathematik für den Primarbereich erforderlich.
Für das Lehramt für Sonderpädagogik ist für die Zulassung das Studium in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie einem allgemein bildenden Fach oder dem Fach Grundschulpädagogik erforderlich.
Für das Lehramt an Regionalen Schulen und das Lehramt an Gymnasien ist das Studium in zwei Fächern erforderlich. Sollten Sie ein drittes Fach studiert haben, wird im Rahmen des Auswahlverfahrens entschieden, in welchen Fächern Sie den Vorbereitungsdienst absolvieren werden. Für das jeweilige dritte Fach wird Ihnen durch die Zweite Staatsprüfung die Lehrbefähigung zuerkannt.
Für das Lehramt an beruflichen Schulen ist das Studium von einer beruflichen Fachrichtungen und einem allgemein bildenden Fach oder einer zweiten beruflichen Fachrichtung erforderlich. Hier finden Sie außerdem Informationen zum Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst, der nur für das Lehramt an beruflichen Schulen für Interessierte ohne Lehramtsabschluss, aber mit einem Hochschulabschluss (Master, Diplom) angeboten wird.
Härtefälle
Bis zu 10 % der Ausbildungsplätze werden für Fälle von besonderer Härte vergeben. Hierzu gehören insbesondere Bewerberinnen und Bewerber, die schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt oder nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches unterhaltspflichtig sind. Auch die nachgewiesene Pflege von Angehörigen wird als Härtefall betrachtet.
Auswahl nach Eignung und fachlicher Leistung
Die Vergabe der Stellen erfolgt unter Berücksichtigung der Note in der Ersten Staatsprüfung bzw. im gleichgestellten Lehramtsabschluss, der Fächer bzw. Fachrichtungen und vorheriger Unterrichtstätigkeiten sowie Wartezeiten. Bei gleicher Eignung und fachlicher Leistung entscheidet das Los.
Bonus für bereits geleistete Unterrichtstätigkeiten
Der Bonus für bereits geleistete Unterrichtstätigkeiten setzt voraus, dass Ihre Tätigkeit über ein Praktikum, z.B. im Rahmen des Lehramtsstudiums, hinausgeht. Für die Anerkennung eines solchen Bonus müssen Sie an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule im Sinne des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern unterrichtet haben. Tätigkeiten an Universitäten, Volkshochschulen, Schulen im Ausland oder bei Nachhilfevereinen u.ä. werden nicht anerkannt.
Die Höhe des Bonus beläuft sich auf maximal 1,0 Notenpunkte und hängt von Umfang und Dauer ab. Eine sechsmonatige Unterrichtstätigkeit im Umfang von durchgängig 27 Wochenstunden führt beispielsweise zu einem Bonus von 0,4 Notenpunkten. Bitte nutzen Sie dieses Formular für die Anerkennung.
Bonus für Wartezeiten
Als Wartezeit wird der Zeitraum zwischen der Nichtzulassung zum Vorbereitungsdienst aus Kapazitätsgründen und dem nächstmöglichen Einstellungstermin angerechnet. In Abhängigkeit von der Dauer der Wartezeit wird die Note des Ersten Staatsexamens verbessert. Waren die Unterlagen zum Ende des Bewerbungsschlusses bzw. einer gesetzten Frist nicht vollständig oder wurde der angebotene Platz abgesagt, ist eine Anerkennung von Wartezeiten ausgeschlossen.
Verfahrensablauf nach dem Bewerbungseingang
Im Rahmen der Onlinebewerbung erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigungsmail.
Hinweis: Diese Bestätigung ist nicht als Aussage über die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen zu verstehen!
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und abschließender Sichtung der eingegangenen Bewerbungen hinsichtlich der Vollständigkeit und Zulassungsfähigkeit, findet das Auswahlverfahren statt. Bei allen schulbezogenen Stellen und bei den landesweiten Stellen, sofern die Anzahl zulassungsfähigen Bewerbungen eines Lehramtes die Anzahl der ausgeschriebenen Stellen übersteigt, erfolgt die Vergabe der Plätze unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
- Fälle von besonderer Härte,
- Fächer und Fachrichtungen, für die seitens des Landes zur Absicherung des Unterrichts ein besonderer Bedarf besteht,
- Eignung der Bewerberinnen und Bewerber aufgrund der in der Ersten Staatsprüfung oder einem vergleichbaren Abschluss nachgewiesenen Leistungen,
- Dauer der berücksichtigungsfähigen Wartezeit,
- Umfang und Dauer geleisteter Unterrichtstätigkeiten an einer Schule im Sinne des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern.
Hierbei werden nach den vorgenannten Kriterien zunächst die schulbezogenen und anschließend die landesweiten Stellen besetzt. Schulen haben keinen Einfluss auf die Zulassung zum Vorbereitungsdienst, da es sich um zentrales Bewerbungsverfahren handelt!
Sie werden etwa drei bis vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist postalisch über das Ergebnis informiert.
Im positiven Zulassungsbescheid finden Sie auch erste Informationen zum feierlichen Dienstantritt. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtveranstaltung, die nicht nachgeholt werden kann. In den sich anschließenden Ferien können bereits erste ebenfalls verpflichtende Seminare stattfinden.
Im Falle einer Absage aus Kapazitätsgründen, wird Ihnen der Nachrücklistenplatz für jede Stelle mitgeteilt. Alle frei gewordenen Stellen werden entsprechend der Nachrückliste neu vergeben. Über das Nachrückverfahren besteht somit weiterhin die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst antreten zu können. Das Nachrückverfahren endet spätestens am Tag vor dem Dienstantritt!
Sollten Sie keine Zulassung erhalten haben, Ihre Bewerbung zurückziehen oder den Ihnen angebotenen Platz im Vorbereitungsdienst ablehnen, werden Ihre sämtlichen Bewerbungsunterlagen nach dem Ende des Bewerbungsverfahrens weitere sechs Monate aufgehoben und dann aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet. Hiervon wird nur abgesehen, wenn Sie uns über Ihren Wunsch der Rücksendung informieren und einen ausreichend frankierten und adressierten Briefumschlag zukommen lassen.
Hinweis: Bitte informieren Sie uns, wenn Sie Ihre Bewerbung nicht mehr aufrechterhalten möchten. Nutzen Sie hierfür, aber auch bei Anfragen, Änderungen oder zusätzlichen Informationen die E-Mail-Adresse Bewerbungen-Referendare@bm.mv-regierung.de.
- Bereits begonnenes oder abgebrochenes Referendariat
Falls Sie bereits im Vorbereitungsdienst eines anderen Bundeslandes tätig waren oder sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dennoch zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden:
1. Sie waren noch nicht im Prüfungsverfahren für die Zweite Staatsprüfung und haben weniger als sechs Monate Ihres Vorbereitungsdienstes abgeleistet. In diesem Fall können Sie problemlos zum Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen werden.
2. Sie haben mehr als sechs Monate Ihres Vorbereitungsdienstes absolviert. Solange es sich nicht um ein Lehramt mit Bewerberüberhang handelt, können Sie nachrangig berücksichtigtwerden. Bei Lehrämtern mit einem Bewerberüberhang erfolgt eine Einzelfallprüfung.
3. Sie haben die Zweite Staatsprüfung endgültig nicht bestanden. In diesem Fall können Sie nicht zum Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen werden.
Hinweis: Bitte denken Sie bei Ihrer Bewerbung daran, Beginn und Ende Ihres Vorbereitungsdienstes nachzuweisen und eine Einverständniserklärung für die Einsichtnahme in die personalführende Stelle Ihrer Personalakte zu erteilen.
- Zuweisung einer Ausbildungsschule
Im Falle einer Zulassung für eine schulbezogene Stelle wird Ihnen die Ausbildungsschule – an dieser findet die praktische Ausbildung von den Hospitationen bis hin zum eigenverantwortlichen Unterricht statt – mit allen wichtigen Informationen im Zulassungsschreiben sofort mitgeteilt.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist für die landesweiten Stellen jedoch noch keine Festlegung der Schulen erfolgt. Dies kann erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens geschehen, weshalb die Mitteilung über die Schulen erst dann erfolgt, wenn das jeweilige Staatliche Schulamt eine individuell passende Ausbildungsschule gefunden hat. Bei der Zuweisung werden grundsätzlich Ausbildungsschulen in ganz Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt. Im Rahmen der vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten und unter Beachtung von Härtefällen und sozialen Gesichtspunkten, wie Kinder oder Pflege von Familienangehörigen, sowie der eingereichten Bereitschaftserklärungen, werden die in der Bewerbung genannten Wünsche berücksichtigt.
Alle Beteiligten des Einstellungsverfahrens (Bildungsministerium, Schulaufsicht und Schulen) sind stets bemüht, Ihre Ortswünsche bei der Zuweisung von Seminar- und Ausbildungsschulen zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie jedoch, dass besonders die Universitätsstädte Rostock und Greifswald – einschließlich der umliegenden Landkreise – nicht nur sehr beliebt sind, sondern auch den Großteil der Lehramtspraktika der dortigen Studentinnen und Studenten übernehmen. Aus diesem Grund kann nur wenigen Bewerberinnen und Bewerbern eine Seminar- und/oder Ausbildungsschule in diesen Städten oder in den angrenzenden Landkreisen angeboten werden. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nach einer erfolgten Schulzuweisung nicht die Möglichkeit besteht, Ihnen auf Wunsch eine andere Schule zuzuweisen. Sollte Ihrem Ortswunsch nicht nachgekommen worden sein, dann, weil eine Ausbildung dort nicht möglich ist, z.B. keine Mentoren für Ihre Fächer vorhanden sind.
Neben der zuzuweisenden Ausbildungsschule wird für Sie eine Seminarschule gesucht, an der jeden dritten Mittwoch das pädagogische Seminar stattfindet. Für das Lehramt für Sonderpädagogik ist der Montag der Seminartag. Es kann auch der Fall eintreten, dass Ihre Ausbildungsschule gleichzeitig Ihre Seminarschule ist. Andernfalls wird darauf geachtet, dass Seminar- und Ausbildungsschule nicht weit voneinander entfernt liegen. Das gilt auch für den Fall, dass zwei Ausbildungsschulen benannt werden, um Ihre Ausbildung abzusichern.
- Rechtliche Grundlagen