Das Referendariat - die zweite Phase der Lehrerausbildung
Nach einem abgeschlossenen Studium für ein Lehramt beginnt in Mecklenburg-Vorpommern der Vorbereitungsdienst. Aufbauend auf das Studium bereiten die Referendarinnen und Referendare ihren Unterricht erst unter Anleitung und später eigenverantwortlich vor, führen ihn durch und werten ihn aus. Dabei lernen sie den Schulbetrieb intensiv kennen. Am Ende des Referendariats sind sie für ihre Aufgabe gut vorbereitet.
Der reguläre Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Auf dem Weg zur erfolgreichen 2. Staatsprüfung gibt es vielfältige Unterstützung.
- Ausbildungskonzept
Die Ausbildung erfolgt im studierten Lehramt und den studierten Fächern an drei „Orten“:
- die Ausbildungsschule(n): Hier werden Sie in jedem der beiden studierten Fächer durch eine erfahrene Lehrkraft, die als Mentor oder Mentorin durchgehend für Sie verantwortlich ist, unterstützt.
- die Seminarschule: Hier nehmen sie an pädagogischen Seminaren teil, die von Studienleiterinnen und Studienleitern organisiert werden. Die Seminarschule befindet sich in der Nähe der Ausbildungsschule, oftmals sind sie sogar identisch.
- das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V): Hier führen Fachleiterinnen und Fachleiter Seminare in Ihren studierten Fächern zu schulrechtlichen, fachdidaktischen und methodischen Themen durch.
- Der Start
Die Ausbildung beginnt mit dem offiziellen Dienstantritt. In der Regel (mit Ausnahme von pandemiebedingten Absagen) werden Sie in einem feierlichen Rahmen auf Widerruf verbeamtet bzw. erhalten Ihren Ausbildungsvertrag. Im weiteren Verlauf des Tages erhalten Sie entsprechend Ihrem Lehramt Informationen zum Vorbereitungsdienst und Belehrungen. In den danach folgenden Tagen finden in Abhängigkeit von Ihrem Lehramt Blockseminare bzw. weitere Einführungsveranstaltungen statt. Alle Infos hierzu erhalten Sie spätestens mit der Einladung zum Dienstantritt.
- Erster Ausbildungsabschnitt (erstes Schulhalbjahr)
In den ersten Wochen machen Sie sich mit der Situation an der Ausbildungsschule vertraut.
Nach einer Hospitationsphase in allen Klassenstufen unterrichten Sie unter Begleitung der Mentorin bzw. des Mentoren. Sie erhalten Einblicke u.a. in Klassenbuchführung, Klassenleitertätigkeit, Elterngesprächsführung und Zeugnisbeurteilung. Sie werden in die Planung und Durchführung von Wandertagen, Projekten, Aufsichten und Fördermaßnahmen einbezogen und nehmen an den schulischen Veranstaltungen, wie Konferenzen und Prüfungen teil.
An vier Tagen in der Woche (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag) sind Sie an der Ausbildungsschule tätig.
Montag ist der Seminartag für das Lehramt für Sonderpädagogik (gültig ab 01. August 2022).
Mittwoch ist der Seminartag für die Lehrämter an Grundschulen, Regionalen Schulen, Gymnasien und Beruflichen Schulen.
Im folgendem 3-Wochen-Rhythmus werden die Seminare am jeweiligen Seminartag durchgeführt:
- Woche A – Pädagogisches Seminar an der Seminarschule
- Woche B – Fachseminar in den Räumlichkeiten des IQ M-V
- Woche C – Fachseminar in den Räumlichkeiten des IQ M-V
- Zweiter Ausbildungsabschnitt (zweites und drittes Schulhalbjahr)
Dieser Ausbildungsabschnitt umfasst den eigenverantwortlichen Unterricht, begleiteten Unterricht, Hospitationen und Seminarveranstaltungen. Für die Dauer eines Schuljahres wird eigenverantwortlicher bedarfsdeckender Unterricht im Umfang von zehn Stunden erteilt. Beratungsbesuche der Fachleiterinnen und Fachleiter finden insbesondere in diesem Zeitraum statt.
Die Referendarinnen und Referendare melden sich zur Prüfung an. Auch die Hausarbeit mit der dazugehörigen Lehrprobe als Teil der Zweiten Staatsprüfung liegt in diesem Zeitraum.
Die genaue Terminierung der Zeitintervalle und Anmeldeverfahren zum Ablegen der Lehrprobe im Rahmen der Hausarbeit und der Prüfungsanmeldung erfolgt durch das Lehrerprüfungsamt.
- Prüfungsphase
Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Zu dieser gehört eine
- Bewährungsnote für den Vorbereitungsdienst,
- eine Hausarbeit (einschließlich Lehrprobe) und
- Lehrproben in den studierten Fächern und Fachrichtungen.
Bei Ihrem Dienstantritt erhalten Sie einen genauen Zeitplan für den Ablauf und die Fristen des Prüfungsverfahrens für die Zweite Staatsprüfung.
Die Examenslehrproben bestehen in der Regel aus zwei Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. In der Regel geben die Referendare die Examenslehrproben in verschiedenen Jahrgangsstufen vor bekannte Klassen gemäß dem angestrebten Lehramt.
Nach der Zweiten Staatsprüfung wird der eigenverantwortliche, bedarfsdeckende Unterricht fortgesetzt.
- Ein- und Austrittsphase
Alle Referendarinnen und Referendare durchlaufen in Abhängigkeit von ihren Eintrittsterminen am Anfang bzw. am Ende des Vorbereitungsdienstes eine zweimonatige Ein- bzw. Austrittsphase. In dieser Phase werden wahlobligatorische Module angeboten.
- Dauer des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst umfasst eine Dauer von in der Regel 18 Monaten.
Nach Beginn des Vorbereitungsdienstes besteht die Möglichkeit den Vorbereitungsdienst um bis zu sechs Monate auf Antrag zu verkürzen. Eine Beratung dazu wird von den Ansprechpersonen für den Vorbereitungsdienst des IQ M-V oder des Kompetenzzentrums für Berufliche Schule angeboten.
Bei Nachweis von berufspraktischen Tätigkeiten, die in Umfang und Art dem Unterricht von Referendarinnen und Referendaren vergleichbar sind und über die während des Studiums absolvierten Schulpraktischen Übungen hinausgehen, kann der Vorbereitungsdienst auf Antrag nach Eignungsfeststellung auf bis zu zwölf Monate verkürzt werden.
Beginnt der Vorbereitungsdienst am oder nach dem 01. Februar 2025 ist der Antrag auf Verkürzung des Vorbereitungsdienstes bis acht Wochen nach dem Dienstantritt bei der personalführenden Dienststelle zu stellen. Sofern schulpraktische Ausbildungsanteile vorliegen, können diese auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes angerechnet werden.
Bei Ausfallzeiten im Vorbereitungsdienst mit einer Gesamtdauer von mehr als sechs Wochen kann der Vorbereitungsdienst aus besonderen Gründen verlängert werden.
Die Ansprechpersonen im IQ M-V und im KBS finden Sie hier.
- Rechtliche Grundlagen