Das Referendariat - die zweite Phase der Lehrerausbildung
Nach einem abgeschlossenen Studium für ein Lehramt beginnt in Mecklenburg-Vorpommern der Vorbereitungsdienst. Aufbauend auf das Studium bereiten die Referendarinnen und Referendare ihren Unterricht erst unter Anleitung und später eigenverantwortlich vor, führen ihn durch und werten ihn aus. Dabei lernen sie den Schulbetrieb intensiv kennen. Am Ende des Referendariats sind sie für ihre Aufgabe gut vorbereitet.
Der reguläre Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Auf dem Weg zur erfolgreichen 2. Staatsprüfung gibt es vielfältige Unterstützung.
- Ausbildungskonzept
Die Ausbildung erfolgt im studierten Lehramt und den studierten Fächern an drei „Orten“:
- die Ausbildungsschule(n): Hier werden Sie in jedem der beiden studierten Fächer durch eine erfahrene Lehrkraft, die als Mentor oder Mentorin durchgehend für Sie verantwortlich ist, unterstützt.
- die Seminarschule: Hier nehmen sie an pädagogischen Seminaren teil, die von Studienleiterinnen und Studienleitern organisiert werden. Die Seminarschule befindet sich in der Nähe der Ausbildungsschule, oftmals sind sie sogar identisch.
- das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V): Hier führen Fachleiterinnen und Fachleiter Seminare in Ihren studierten Fächern zu schulrechtlichen, fachdidaktischen und methodischen Themen durch.
- Der Start
Die Ausbildung beginnt mit dem offiziellen Dienstantritt. In der Regel (mit Ausnahme von pandemiebedingten Absagen) werden Sie in einem feierlichen Rahmen auf Widerruf verbeamtet bzw. erhalten Ihren Ausbildungsvertrag. Im weiteren Verlauf des Tages erhalten Sie entsprechend Ihrem Lehramt Informationen zum Vorbereitungsdienst und Belehrungen. In den danach folgenden Tagen finden in Abhängigkeit von Ihrem Lehramt Blockseminare bzw. weitere Einführungsveranstaltungen statt. Alle Infos hierzu erhalten Sie spätestens mit der Einladung zum Dienstantritt.
- Erster Ausbildungsabschnitt (erstes Schulhalbjahr)
In den ersten Wochen machen Sie sich mit der Situation an der Ausbildungsschule vertraut.
Nach einer Hospitationsphase in allen Klassenstufen unterrichten Sie unter Begleitung der Mentorin bzw. des Mentoren. Sie erhalten Einblicke u.a. in Klassenbuchführung, Klassenleitertätigkeit, Elterngesprächsführung und Zeugnisbeurteilung. Sie werden in die Planung und Durchführung von Wandertagen, Projekten, Aufsichten und Fördermaßnahmen einbezogen und nehmen an den schulischen Veranstaltungen, wie Konferenzen und Prüfungen teil.
An vier Tagen in der Woche (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag) sind Sie an der Ausbildungsschule tätig.
Montag ist der Seminartag für das Lehramt für Sonderpädagogik (gültig ab 01. August 2022).
Mittwoch ist der Seminartag für die Lehrämter an Grundschulen, Regionalen Schulen, Gymnasien und Beruflichen Schulen.
Im folgendem 3-Wochen-Rhythmus werden die Seminare am jeweiligen Seminartag durchgeführt:
- Woche A – Pädagogisches Seminar an der Seminarschule
- Woche B – Fachseminar in den Räumlichkeiten des IQ M-V
- Woche C – Fachseminar in den Räumlichkeiten des IQ M-V
- Zweiter Ausbildungsabschnitt (zweites und drittes Schulhalbjahr)
Dieser Ausbildungsabschnitt umfasst den eigenverantwortlichen Unterricht, begleiteten Unterricht, Hospitationen und Seminarveranstaltungen. Für die Dauer eines Schuljahres wird eigenverantwortlicher bedarfsdeckender Unterricht im Umfang von zehn Stunden erteilt. Beratungsbesuche der Fachleiterinnen und Fachleiter finden insbesondere in diesem Zeitraum statt.
Die Referendarinnen und Referendare melden sich zur Prüfung an. Auch die Hausarbeit mit der dazugehörigen Lehrprobe als Teil der Zweiten Staatsprüfung liegt in diesem Zeitraum.
Die genaue Terminierung der Zeitintervalle und Anmeldeverfahren zum Ablegen der Lehrprobe im Rahmen der Hausarbeit und der Prüfungsanmeldung erfolgt durch das Lehrerprüfungsamt.
- Prüfungsphase
Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Zu dieser gehört eine
- Bewährungsnote für den Vorbereitungsdienst,
- eine Hausarbeit (einschließlich Lehrprobe) und
- Lehrproben in den studierten Fächern und Fachrichtungen.
Bei Ihrem Dienstantritt erhalten Sie einen genauen Zeitplan für den Ablauf und die Fristen des Prüfungsverfahrens für die Zweite Staatsprüfung.
Die Examenslehrproben bestehen in der Regel aus zwei Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. In der Regel geben die Referendare die Examenslehrproben in verschiedenen Jahrgangsstufen vor bekannte Klassen gemäß dem angestrebten Lehramt.
Nach der Zweiten Staatsprüfung wird der eigenverantwortliche, bedarfsdeckende Unterricht fortgesetzt.
- Ein- und Austrittsphase
Alle Referendarinnen und Referendare durchlaufen in Abhängigkeit von ihren Eintrittsterminen am Anfang bzw. am Ende des Vorbereitungsdienstes eine zweimonatige Ein- bzw. Austrittsphase. In dieser Phase werden wahlobligatorische Module angeboten.
- Verkürzung oder Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
Es besteht die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst um bis zu sechs Monate zu verkürzen. Nach Beginn des Vorbereitungsdienstes kann hierzu ein Antrag nach Kenntnisnahme durch die Schulleitung der Ausbildungsschule über die Personalsachbearbeiterinnen des IQ M-V beim Lehrerprüfungsamt (LPA) gestellt werden.
Eine Grundsatzvoraussetzung ist der Nachweis von berufspraktischen Tätigkeiten von durchschnittlich mindestens zwölf Unterrichtsstunden wöchentlich während eines Schuljahres. Während des Studiums absolvierte schulpraktische Übungen genügen beispielsweise nicht. Weiterhin muss Ihr Ausbildungsstand eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes rechtfertigen. Stimmen alle Beteiligten, d.h. die Mentoren, die Studienleitungen, die Fachleiterinnen bzw. Fachleiter sowie das IQ M-V einer Verkürzung zu, wird diese genehmigt.
Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes kann auf Antrag aus besonderen Gründen erfolgen. Der Antrag ist an die Personalsachbearbeiterinnen des IQ M-V zu richten.
Die Ansprechpersonen am IQ M-V und LPA finden Sie hier.
- Rechtliche Grundlagen