FAQ Referendare
- 1. Wann, wie häufig und wo werden Stellen ausgeschrieben?
Es gibt vier Einstellungstermine, den 1. Februar, den 1. April, den 1. August und den 1. Oktober eines Jahres.
Die Ausschreibungstermine finden Sie unter „Fristen und Nachreichfristen“ auf der Seite „Bewerbungsverfahren".
Wenn Sie den Ausschreibungsbeginn nicht verpassen möchten, aktivieren Sie den allgemeinen oder auf Ihr Suchprofil personalisierten Stellenalarm.
- 2. Was ist der Unterschied zwischen landesweiten und schulbezogenen Stellen?
Für den Vorbereitungsdienst werden Stellen sowohl schulbezogen als auch landesweit ausgeschrieben.
Bei schulbezogenen Stellen steht schon bei der Ausschreibung die künftige Ausbildungsschule fest. Hier ist aber auch der Kreis der möglichen Bewerberinnen und Bewerber hinsichtlich der Fächer eingeschränkt. Die Auswahl für diese schulbezogenen Stellen erfolgt anhand der ausgeschriebenen Fächer, der weiteren Hinweise zu einer entsprechenden Stelle und der Staatsexamensnote.
Bei den landesweiten Stellen erfolgt vorab weder eine Festlegung der Fächer noch eine Zuordnung zu einer Schule. Die Ausbildungsschule wird erst nach dem Auswahlverfahren für die jeweilige Referendarin bzw. den jeweiligen Referendar zugewiesen und kann sich grundsätzlich in ganz Mecklenburg-Vorpommern befinden. Bereitschaftserklärungen können nur bei der Bewerbung auf landesweite Stellen berücksichtigt werden.
Eine gleichzeitige Bewerbung auf landesweite und auf schulbezogene Stellen ist möglich. Mehr Informationen unter "Bewerbungsverfahren".
- 3. Werde ich in Mecklenburg-Vorpommern verbeamtet und was verdiene ich?
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen können Referendarinnen und Referendare auf Widerruf verbeamtet werden. Das Beamtenverhältnis erstreckt sich ausschließlich auf den Vorbereitungsdienst und endet automatisch mit dem erfolgreichen Beenden des Vorbereitungsdienstes oder dem endgültigen Nicht-Bestehen der Zweiten Staatsprüfung. Die Altersgrenze liegt bei 35 Jahren.
Die Vergütung/Besoldung richtet sich auch bei Referendarinnen und Referendaren nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Anwärtergrundbeträge im Vorbereitungsdienst ergeben sich der Höhe nach in Abhängigkeit von Ihrem Lehramt aus dem Landesbesoldungsgesetz sowie dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz.
- 4. Wie und wo kann ich mich bewerben?
Es handelt sich um ein zentrales Einstellungsverfahren, sodass Bewerbungen bei einzelnen Schulen und Initiativbewerbungen nicht möglich sind.
Sie haben die Möglichkeit, sich online über das Bewerbungsportal zu bewerben.
Der Vorteil bei der Onlinebewerbung ist, dass Sie am Ende des Bewerbungsprozesses eine Eingangsbestätigung via E-Mail erhalten. Außerdem werden so Übertragungsfehler minimiert.
Eine Bewerbung per Post ist nicht möglich.
Kosten, die Ihnen aus Anlass oder zum Zwecke Ihrer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
- 5. Muss ich bei der Bewerbung schon beglaubigte Kopien, Führungszeugnisse… beilegen?
Nein, Sie brauchen keine amtlichen Beglaubigungen oder Führungszeugnisse hochladen oder einreichen. Erst wenn Sie ein Einstellungsangebot erhalten, werden Sie hierzu aufgefordert.
- 6. Wenn ich bis zum Bewerbungsschluss meine Zeugnisse noch nicht alle habe, kann ich mich dann trotzdem schon bewerben?
Für Bewerberinnen und Bewerber, die sich noch im Studium befinden, gibt es die Möglichkeit, auch ohne ein schon vorliegendes Zeugnis für das Einstellungsverfahren berücksichtigt werden zu können. Diese können ihr Zeugnis dann zu einem späteren Zeitpunkt vor dem Dienstantritt nachreichen. Wann die entsprechende Nachreichfrist endet, wird in der jeweiligen Stellenausschreibung benannt.
- 7. Kann ich mich auch bewerben, wenn ich in einem anderen Bundesland Lehramt studiert und das 1. Staatsexamen oder einen vergleichbaren Abschluss erlangt habe?
Ja, das ist problemlos möglich und erfordert keine gesonderte Anerkennung. Hieraus entstehen zudem weder Vor- noch Nachteile.
- 8. Kann ich mich auch bewerben, wenn ich bereits im Vorbereitungsdienst eines anderen Bundeslandes tätig bin oder war?
Hierbei handelt es sich stets um eine Einzelfallentscheidung, die u.a. auf das studierte Lehramt, die Fächer und die Dauer des bereits geleisteten Vorbereitungsdienstes abstellt.
- 9. Kann ich mich auch bewerben, wenn ich über keinen Lehramtsabschluss verfüge?
Wenn Sie weder über eine Erste Staatsprüfung noch einen vergleichbaren Abschluss wie z.B. den Master of Education verfügen, besteht unter Umständen die Möglichkeit des sog. Quereinstiegs. Dieser ist derzeit nur für das Lehramt an beruflichen Schulen eingerichtet. Gemeint sind Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums, aus dem sich eine berufliche Fachrichtung, für die ein Bedarf bestehen muss, sowie eine zweite berufliche Fachrichtung oder ein allgemein bildendes Fach ableiten lassen müssen. Für welche Fachrichtungen ein Bedarf besteht, der den Quereinstieg ermöglicht, kann der jeweiligen Stellenausschreibung entnommen werden.
- 10. Wie geht es danach weiter?
Nach Absendung Ihrer Onlinebewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung via E-Mail.
Etwa drei bis vier nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden sämtliche Bescheide versandt (Zu- und Absagen). Im Fall einer Zusage werden Ihnen erste Termine sowie die noch einzureichenden Dokumente mitgeteilt. Im Falle einer Absage wird Ihnen der Grund für diese und ggf. der Platz auf der Nachrückliste mitgeteilt.
Das Datum der formellen Dienstantrittsveranstaltung wird Ihnen ebenfalls im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Diese findet in der Regel am 1. Februar, 1. April, 1. August oder 1. Oktober statt. Terminliche Abweichungen sind jedoch möglich und werden Ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Die ersten Einführungsveranstaltungen und Blockseminare finden im Regelfall in den ersten Wochen nach dem Dienstantritt statt.