Verdienst
Die Verdienstmöglichkeiten sind in Mecklenburg-Vorpommern gut. Neben einer guten Besoldung schlagen auch die geringeren Lebenshaltungskosten im Vergleich zu den großen Metropolen Deutschlands zu Buche. Die Anwärtergrundbeträge im Vorbereitungsdienst ergeben sich der Höhe nach in Abhängigkeit von ihrem Lehramt aus dem Landesbesoldungsgesetz sowie dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz.
Lehramt | Bruttobetrag |
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Lehramt an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen, Lehramt für Sonderpädagogik, Lehramt an Regionalen Schulen (A 13) | 1.662,80 Euro |
Lehramt an Gymnasien, Lehramt an beruflichen Schulen (A 13 + Zulage) | 1.699,08 Euro |
(Daten für einen ledigen Lehramtsanwärter bzw. eine ledige Lehramtsanwärterin ohne Kind und ohne Kirchenzugehörigkeit mit Lohnsteuerklasse 1; gültig seit 1. November 2024)
Für das jeweilige Netto-Entgelt sind unterschiedliche Abzüge zu berücksichtigen:
- Lohnsteuer in Höhe von ca. 200 Euro sowie bei Beamten die private Krankenversicherung i.H.v. ca. 100 Euro,
- bei Arbeitnehmer/innen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 %), zur gesetzlichen Rentenversicherung (18,6 %), zur gesetzliche Pflegeversicherung (3,05 %) und zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (2,4 %).
Alle Referendarinnen und Referendare erhalten weiterhin folgende Zuschläge:
Familienzuschlag | Höhe des Zuschlags (Brutto) |
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Stufe I (verheiratet ohne Kinder) Stufe II (verheiratet mit 1 Kind) | 151,92 Euro 335,25 Euro |
Kindsbezogener Zuschlag für das 1. und das 2. Kind für jedes weitere Kind | 183,33 Euro 770 Euro |
(gültig seit 1. November 2024)
Beim Einstieg zum 1. April und 1. Oktober ist ein 40%-Verdienst-Zuschlag bei schulbezogenen Stellen im ländlichen Raum möglich:
Referendarzuschlag | Höhe des Zuschlags (Brutto) |
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Lehramt an Grundschulen bzw. | 665,12 Euro |
Lehramt an Gymnasien, Lehramt an beruflichen Schulen | 679,63 Euro |