FAQ Lehrkräfte
- 1. Wann, wie häufig und wo werden Stellen ausgeschrieben?
Es gibt zwei Hauptausschreibungstermine (i.d.R. am Ende der achten Kalenderwoche für die Einstellung zeitnah zum Unterrichtsbeginn des jeweiligen Schuljahres und Ende Oktober für den 01.02. des folgenden Jahres). Während des laufenden Jahres werden permanent bei Bedarf weitere Stellen ausgeschrieben. Achten Sie daher bei jeder Stellenausschreibung auf die konkrete Bewerbungsfrist.
Alle freien und besetzbaren Stellen werden in der zentralen Stellenbörse veröffentlicht. Eine Initiativbewerbung ist nicht möglich.
Wenn Sie keine Ausschreibung verpassen möchten, aktivieren Sie den allgemeinen oder auf Ihr Suchprofil personalisierten Stellenalarm.
- 2. Wie und wo kann ich mich bewerben?
Es gibt keine zentrale Bewerbungsstelle, aber eine zentrale Plattform, die Stellenbörse, die alle freien und besetzbaren Stellen veröffentlicht. Sie bewerben sich immer direkt, aber nicht/niemals initiativ, bei der Einzelschule. Wir empfehlen die kostengünstige und schnelle Online-Bewerbung über das Portal der Stellenbörse. Die Bewerbung geht dann auf einem gesicherten Weg direkt an die Schule.
Eine Bewerbung per Post ist möglich, aber nicht die bevorzugte Art der Bewerbung. Sie müssen sich dann den Bewerbungsbogen ausdrucken und mit den geforderten Unterlagen auf dem Postweg an die jeweilige Schule senden. Schneller, sicherer/nachprüfbar und kostengünstiger ist der Weg über das Onlineportal.
- 3. Muss ich bei der Bewerbung schon beglaubigte Zeugniskopien, Führungszeugnisse… beilegen?
Für die Online-Bewerbung müssen Sie die dort geforderten Unterlagen hochladen. Erst mit einer Einladung zum Bewerbungsgespräch werden Sie aufgefordert beglaubigte Zeugniskopien vorzulegen.
Wenn Sie ein Einstellungsangebot erhalten, liegt diesem auch eine Checkliste bei, nach der Sie dann verfahren können und alle geforderten Unterlagen in der gewünschten Form einreichen.
- 4. Wenn ich bis zum Bewerbungsschluss meine Zeugnisse noch nicht alle habe, kann ich mich dann trotzdem schon bewerben?
Referendarinnen/Referendare bzw. Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter können sich bewerben, wenn sie ihr Zeugnis oder eine vorläufige Bescheinigung über die 2. Staatsprüfung bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachreichen. Dies kann jedoch nur per Post oder durch Abgabe erfolgen.
- 5. Kann ich mich auch bewerben, wenn ich bereits unbefristet im Schuldienst tätig bin?
Ja, Sie müssen Ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung beifügen.
Lehrkräfte aus anderen Bundesländern können auch über das Lehreraustauschverfahren das Bundesland wechseln.
- 6. Ändert sich meine Vergütung/Besoldung, wenn ich bereits in einem anderen Bundesland tätig war?
Die Vergütung/Besoldung richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Es ist allerdings zu unterscheiden zwischen tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern und Beamtinnen und Beamten.
Bei tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern gelten über die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) bundesweit einheitliche Entgelte. Für die Beamtinnen und Beamten im Landesdienst gilt die Besoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Mehr zur Vergütung lesen.
- 7. Werde ich in Mecklenburg-Vorpommern verbeamtet?
Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen wird durch Ernennung ein Beamtenverhältnis mit der jeweiligen Lehrkraft begründet. Die Altersgrenze liegt bei 40 Jahren. Ausnahmen regelt das Landesbeamtengesetz. Mehr zur Verbeamtung lesen.
- 8. Kann ich mich auch bewerben, wenn ich über kein Lehramt nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommerns verfüge?
Die Ausschreibungen richten sich an ausgebildete Lehrkräfte, die eine Lehrbefähigung oder einen gleichwertigen Abschluss haben.
Wenn Sie über einen ausländischen Lehramtsabschluss verfügen, können Sie sich ebenfalls bewerben. Bei einem vorhandenen Bedarf ist die Beschäftigung im Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern denkbar. Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt Lehrer (2).
Sind Sie keine ausgebildete Lehrkraft, haben aber ein Hochschulstudium absolviert und es lässt sich mindestens ein Unterrichtsfach aus dieser fachlichen Qualifikation ableiten, dann können Sie sich ebenfalls bewerben. In besonderen Ausnahmefällen werden auch Personen berücksichtigt, deren Ausbildung und bisherige Berufserfahrung eine ausreichende fachliche Grundlage für die Tätigkeit in mindestens einem Unterrichtsfach bilden. Hierbei handelt es sich um Seiteneinsteigerinnen bzw. Seiteneinsteiger. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt Lehrer (1).
- 9. Was passiert, wenn ich in der Stellenbörse keine passende Stelle finde oder nicht ins Auswahlverfahren komme?
Um keine Ausschreibung zu verpassen, aktivieren Sie den Stellenalarm auf der Website. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: alle Ausschreibungen ungefiltert oder entsprechend dem eigenen Ausbildungsprofil oder der gewünschten Region, Schulart usw. personalisiert. Sie werden sofort per Mail benachrichtigt, sobald es ein Angebot für Ihr Suchprofil gibt.
Wir empfehlen, den Filter nicht zu stark einzuschränken oder im Zeitverlauf schrittweise zu erweitern. - 10. Wer führt das Bewerbungsgespräch durch?
Die Auswahl der Bewerberinnen/Bewerber erfolgt durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin in Abstimmung mit dem örtlichen Personalrat, mit der Gleichstellungsbeauftragten und mit der Schwerbehindertenvertretung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber vorrangig eingestellt.
Beim Bewerbungsgespräch erfahren Sie, wie es im Anschluss weitergeht.