Alle Informationen zu Alltagshilfen
- Aufgaben
Alltagshilfen unterstützen auf Anweisung der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals bei den Aufgaben des Schulalltags. Sie übernehmen keinen eigenverantwortlichen Aufgabenbereich.
Alltagshilfen unterstützen die Lehrkräfte und das weitere pädagogische Personal und begleiten die Schülerinnen und Schüler im Schulalltag.
Sie entlasten die Lehrkräfte und unterstützen die Schülerinnen und Schüler individuell.
Ein Einsatz der Alltagshilfe ist insbesondere bei den folgenden Tätigkeiten möglich:
- Unterstützung in Unterrichtsräumen sowie individuelle Unterstützung bei den Schülerinnen und Schülern, wie zum Beispiel
- Material auslegen, austeilen, bereitstellen und aufräumen,
- Schülerinnen und Schüler unterstützen, das passende Material im Unterrichtsraum zu finden beziehungsweise es an der richtigen Stelle abzugeben,
- Unterstützung der Lehrkräfte bei der Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien,
- Begleitung von Schülerinnen und Schülern, zum Beispiel
- innerhalb des Schulgebäudes zu anderen Unterrichtsräumen oder
- zur Turnhalle oder
- zur Toilette,
- Unterstützung auf dem Außengelände und
- sofern die Bereitschaft der Alltagshilfe besteht, die Begleitung bei Schulwanderungen und Schulfahrten.
- Unterstützung in Unterrichtsräumen sowie individuelle Unterstützung bei den Schülerinnen und Schülern, wie zum Beispiel
- Umfang der Beschäftigung
Unbefristete Beschäftigung
Sie werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eingestellt. Sie können maximal für eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 25 Stunden pro Woche eingestellt werden.
Befristete Beschäftigung
Sie werden längstens befristet bis zum 31.07.2027 eingestellt. Sie können maximal für eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 25 Stunden pro Woche eingestellt werden.
- Anforderungen
Als Alltagshilfe können sich Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, bewerben.
Sie benötigen die unter „Bewerbungsunterlagen“ genannten Nachweise.
- Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
- Bewerberinnen und Bewerber, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, richten eine schriftliche Bewerbung unter Nutzung des Bewerbungsbogens an die ausschreibende Schule.
- Innerhalb der Bewerbungsfrist vom 18.11.2024 bis zum 01.12.2024 muss die Bewerbung per Post oder E-Mail an die ausgewählte(n) Schule(n) erfolgen. Hier finden Sie Schulen, die aktuell Alltagshilfen einstellen.
- Wenn Sie in die nähere Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber kommen, werden Sie von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Das Gespräch dient der Beurteilung, ob Sie angemessen mit den Schülerinnen und Schülern umgehen können und geeignet für die Arbeit an der Schule sind.
- Bei einem positiven Verlauf des Gespräches werden weitere Unterlagen für die Einstellung angefordert (s. u. Bewerbungsunterlagen).
- Nach Prüfung der Unterlagen durch das zuständige staatliche Schulamt wird Ihnen ein Einstellungsangebot und nach dessen Unterzeichnung ein Arbeitsvertrag zugesandt.
- Bewerbungsunterlagen
Für die Bewerbung an der Einsatzschule übersenden Sie bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen sowie weitere der folgend angegebenen Unterlagen an die Schule, an der Sie eingesetzt werden möchten.
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
- ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen (Ausfüllhinweise zum Bewerbungsbogen)
- aktueller tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als drei Monate)
- Kopie der erworbenen Bildungsnachweise (insbesondere Zeugnisse) in deutscher Sprache
- gegebenenfalls Nachweis über einschlägige pädagogische Berufserfahrung
- gegebenenfalls Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise Kopie des Nachweises über eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
- bei nicht deutscher Nationalität: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen
Setzen Sie sich in der Bewerberauswahl durch, werden nach dem persönlichen Gespräch folgende weitere Unterlagen für die Einstellung angefordert:
- ein Personalbogen (Formular „Personalbogen zum Einsatz von Alltagshilfen zur Vorlage bei der zuständigen Schulbehörde“),
- Selbstauskunft (Formular „Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen sowie zu laufenden Verfahren“),
- ein erweitertes Führungszeugnis, welches Sie von der Meldebehörde erhalten (Sie erhalten eine vorausgefüllte „Erklärung zur Vorlage bei der Meldebehörde“ von der Schulleitung),
Nachweis über einen bestehenden Masernschutz oder über eine medizinische Kontraindikation zur Impfung gemäß § 20 Abs. 8 und 9 Infektionsschutzgesetz
- Vergütung
Die Vergütung richtet sich bei Zustandekommen eines Arbeitsvertrages grundsätzlich nach Anlage G des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TV-L).
Die Eingruppierung erfolgt entsprechend Ihrer formalen Qualifikation in die Entgeltgruppe S2 oder S3 nach Anlage A TV-L.
Die Vergütung wird nach Ableisten der Tätigkeiten jeweils nachträglich monatlich bargeldlos auf das im Personalbogen zum Einsatz von Alltagshilfen zur Vorlage bei der zuständigen Schulbehörde (Anlage 4) benannte Konto ausgezahlt.
- Rechtliche Grundlagen
- Verwaltungsvorschrift „Einsatz, Aufgaben und Einstellung von Alltagshilfen an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“
- Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L); Anlage A zum Tarifvertrag; Anlage G zum Tarifvertrag