Suchen und Bewerben: So einfach geht's.

Wunschstelle(n) finden

Nutzen Sie die Suchkriterien, um das passende Jobangebot zu finden. Es gibt keine Pflichtfelder. Sie können, müssen aber nicht Ihre Suche einschränken. Durch die Vorauswahl bestimmter Suchkriterien wird Ihr Suchergebnis genauer.

So können Sie in ganz Mecklenburg-Vorpommern suchen oder in bestimmten Regionen und Orten (Region bzw. Ort im Suchfilter eingeben). Grenzen Sie die Suche bei einer großen Trefferzahl ggf. mit weiteren Suchkriterien ein – zum Beispiel mit der Schulart und der Fächerkombination.

Online-Bewerbung ausfüllen und direkt an die Schule senden

Die Bewerbung für eine Schule geht schnell und einfach. Stelle aussuchen, Online-Formular ausfüllen, Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) hochladen und an die Schule schicken.

Wenn Sie sich auf mehrere Stellen bewerben wollen, empfehlen wir Ihnen eine Registrierung. Sie hat folgende Vorteile:

  • Sie brauchen das Online-Formular nur einmal ausfüllen.
  • Die Dokumente nur einmal hochladen.
  • Individualisierung ist je Bewerbung möglich.
  • Die Wunschliste wird dauerhaft gespeichert.

Der Stellenalarm hält Sie auf dem Laufenden

Für Sie ist aktuell keine passende Stelle dabei? Dann tragen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse in den Stellenalarm. Sobald neue Stellen zu Ihren Suchkriterien offen sind, informieren wir Sie per Mail.

Stellen auf Wunschliste

Sie können sich interessante Stellen auf eine Wunschliste speichern, später wieder aufrufen, als PDF sichern oder sich direkt bewerben.

Suchen und Bewerben: So einfach geht's.

Wunschstelle(n) finden

Nutzen Sie die Suchkriterien, um die passenden Referendariatsplätze zu finden. Sie können Ihre Suche eingrenzen, müssen dies aber nicht. Durch die Vorauswahl bestimmter Suchkriterien wird Ihr Suchergebnis genauer.

So können Sie in ganz Mecklenburg-Vorpommern suchen oder in bestimmten Regionen und Orten (Region bzw. Ort im Suchfilter eingeben). Grenzen Sie die Suche bei einer großen Trefferzahl ggf. mit weiteren Suchkriterien ein – zum Beispiel mit der Schulart und der Fächerkombination.

Wunschliste füllen

Sie können sich auf eine oder mehrere schulbezogene Stellen und / oder auf die landesweite Stelle für Ihr entsprechendes Lehramt bewerben. Klicken Sie dazu einfach bei Ihren Wunschstellen auf »Zur Wunschliste hinzufügen«.

Direkt online bewerben

Die Bewerbung geht schnell und einfach.

  • Stelle(n) auf Wunschliste hinzufügen
  • Wunschliste öffnen
  • ggf. Prioritäten festlegen oder ändern
  • auf »Jetzt auf ausgewählte Stelle(n) bewerben« klicken
  • Online-Formular ausfüllen
  • Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) hochladen
  • und abschicken.

Was sind landesweite Stellen?

Bei den landesweiten Stellen werden vorab keine Ausbildungsschulen oder Fächer festgelegt. Die Ausbildungsschule wird Ihnen erst nach dem Auswahlverfahren zugewiesen und kann sich grundsätzlich in ganz Mecklenburg-Vorpommern befinden. Orts- und/oder Schulwünsche können im Bewerbungsbogen unter „Bemerkungen“ geäußert werden. Im Rahmen der vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten und unter Beachtung sozialer Gesichtspunkte wie Kindern oder der Pflege von Familienangehörigen werden diese Wünsche berücksichtigt.

Die grundsätzliche Bereitschaft einer Ausbildungsschule, Sie auszubilden, kann im Fall einer Zulassung und bei Vorliegen einer entsprechenden Bereitschaftserklärung durch die Schulleitung für die Zuweisung zu einer Ausbildungsschule berücksichtigt werden.

Neues Anfangen und

Chancen ergreifen. 

Verdienst und Verbeamtung

  • Eingruppierung

    Lehrkräfte im Seiteneinstieg werden (zunächst) im Angestelltenverhältnis eingestellt und nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (maßgeblich Abschnitt 2 Anlage TV EntgO-L) vergütet. Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen ein Überblick über die mögliche Eingruppierung.

    Maßgeblich für die Eingruppierung ist die Frage, ob „aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach“ vorliegen (nicht zu verwechseln mit der Ableitbarkeit von Fächern für den Zugang zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst).

    In Spalte 1 suchen Sie daher bitte Ihre Qualifikation heraus. Je nachdem, ob mit der Qualifikation Kenntnisse zum Unterrichten in einem Unterrichtsfach vorliegen (Spalte 2) können Sie in der Spalte 3 die mögliche Eingruppierung während Ihrer Qualifizierung ablesen. In den nachfolgenden Spalten 4 und 5 ist angegeben, welche Eingruppierung oder sogar Besoldungsgruppe Sie nach der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme (berufsbegleitender Vorbereitungsdienst oder Seiteneinstiegsqualifizierung mit hauptberuflicher Tätigkeit) erreichen können.

    Beispiel 1

    Frau X (32) hat einen Master in Biochemie. Aus den nachgewiesenen Studieninhalten ist erkennbar, dass Sie Kenntnisse zum Unterrichten in dem Fach Biologie besitzt. Damit ist sie in die E 12 eingruppiert. Sie besitzt sogar für ein weiteres Fach, die entsprechenden Kenntnisse, dies ist jedoch für die Eingruppierung unerheblich.

    Auf Antrag wurde Frau X zudem vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) beschieden, dass auf Grundlage ihres Hochschulabschlusses Biologie und Chemie für das Lehramt an Gymnasien abgeleitet werden können. Frau X qualifiziert sich daher im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst in den Fächern Biologie und Chemie und erhält nach erfolgreichem Abschluss die Lehrbefähigung für ein Lehramt (§ 2 Abs. 5 und § 6 LehbildG M-V) in den Fächern Biologie und Chemie. Anschließend wird sie automatisch in die E 13 durch ihre personalführende Dienststelle eingruppiert.

    Beispiel 2

    Herr Y (32) hat einen Bachelor in Kunstgeschichte. Seine Kenntnisse auf Grundlage des Studiums reichen leider nicht aus, um alle wesentlichen Elemente eines Unterrichtsfachs zu unterrichten. Er wird daher in die E 10 eingruppiert.

    Herr Y nimmt im Fach Geschichte an der SEQ teil und ist nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung sieben Jahre hauptberuflich als Lehrkraft im Fach Geschichte tätig. Nach den sieben Jahre erhält er auf Antrag die Lehrbefähigung (§ 2 Abs. 6a LehbildG M-V) in dem Fach Geschichte. Mit erhalt der Lehrbefähigung wird er automatisch in die E 11 mit der Ausgleichszulage zur E 12 durch ihre personalführende Dienststelle eingruppiert.

     

    Schematische Übersicht Qualifikation und Vergütung* (ohne Beförderung):

    Aktuelle QualifikationBesoldungs-/ EntgeltgruppeMögliche Qualifikation**Besoldungs- oder Entgeltgruppe nach möglicher Qualifizierung***
    Art AbschlussUnterrichtsfach*
    Berufsabschluss/
    E10Seiteneinstiegsqualifizierung (SEQ) und sieben Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Lehrkraft → Lehrbefähigung (§ 2 Abs. 6a LehbildG M-V)A 12/
    E 11 + Zulage zur E 12
    BachelorneinE10SEQ und fünf Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Lehrkraft → Lehrbefähigung (§ 2 Abs. 6a LehbildG M-V)A 12/
    E 11 + Zulage zur E 12
    BachelorjaE 11

    SEQ und fünf Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Lehrkraft → Lehrbefähigung (§ 2 Abs. 6a LehbildG M-V)

    A 12/
    E 11 + Zulage zur E 12
    MasterneinE 10SEQ und fünf Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Lehrkraft → Lehrbefähigung (§ 2 Abs. 6a LehbildG M-V)A 12/
    E 11 + Zulage zur E 12
    MasterjaE 12SEQ und fünf Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Lehrkraft → Lehrbefähigung (§ 2 Abs. 6a LehbildG M-V)A 12/
    E 11 + Zulage zur E 12
    Master & 1 Fach ableitbar
    (§ 2 Abs. 5 LehbildG M-V)
    E 12

    berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (bbVD) + Zusatzstudium → Lehrbefähigung für ein Lehramt (§ 2 Abs. 5 und § 6 LehbildG M-V)

    A 13/
    E 13
    Master & 2 Fächer ableitbar
    (§ 2 Abs. 5 LehbildG M-V)
    E 12

    bbVD → Lehrbefähigung für ein Lehramt (§ 2 Abs. 5 und § 6 LehbildG M-V)

    A 13/
    E 13
    LehramtsstudiumE 13

    (regulärer) Vorbereitungsdienst → Lehramt (§ 6 LehbildG M-V)

    A 13/
    E 13

    * Weitere Lehrbefähigungen nach § 2 Abs. 6 LehbildG M-V unberücksichtigt
    ** Aufgrund des Studiums bestehen die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach.
    *** Wenn nur die Entgeltgruppe angegeben ist, ist eine Verbeamtung mit entsprechender Qualifikation nicht möglich.

  • Verbeamtung

    Eine Verbeamtung ist mit der Zuerkennung einer Lehrbefähigung für ein Lehramt (§ 2 Abs. 5 und § 6 LehbildG M-V) oder mit der Zuerkennung einer Lehrbefähigung (§ 2 Abs. 6a LehbildG M-V) in die Besoldungsgruppe A 12 unter dem Vorliegen der weiteren beamtenrechtlichen Voraussetzungen möglich.

    Beispiel 1

    Frau X ist nach dem Abschluss des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes zwar schon in die E 13 eingruppiert, dennoch möchte sie gern verbeamtet werden und stellt daher einen entsprechenden Antrag bei ihrer personalführenden Dienststelle. Da sie alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wird sie verbeamtet und nach der Besoldungsgruppe A 13 vergütet.

    Beispiel 2

    Herr Y kann nicht verbeamtet werden, da er zum Zeitpunkt des Erwerbs der Lehrbefähigung die Höchstaltersgrenze von 40 Jahren für die Verbeamtung (§ 18a LBG M-V) überschritten hat.

  • Rechtliche Grundlagen