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Chancen ergreifen. 

Seiteneinstiegsqualifizierung (SEQ)

Sie verfügen über einen Berufsabschluss mit entsprechender Berufserfahrung beziehungsweise über einen Bachelor-Abschluss? Sie suchen eine neue berufliche Herausforderung und interessieren sich für die Arbeit als Lehrkraft?

Dann kommt für Sie die so genannte "Seiteneinstiegsqualifizierung" (SEQ) in Frage. Nach deren erstem Baustein, der Grundlegenden pädagogischen Qualifizierung (GPQ) werden Sie unbefristet weiterbeschäftigt und nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Bausteins, der berufsbegleitenden Modularen Qualifizierungsreihe (MQR), können Sie nach einer bestimmten Einsatzzeit eine dem Lehramt gleichgestellte Qualifikation im Sinne eine Lehrbefähigungsanerkennung erlangen, also einer grundständig ausgebildeten Lehrkraft gleichgestellt werden.

Wichtige Informationen im Überblick

  • Was heißt "Seiteneinstiegsqualifizierung"?

    Das bedeutet konkret, dass Sie auf Ihrem Weg in den Lehrerberuf die zwei Qualifizierungsschritte Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ) und Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR) absolvieren müssen.

    Informationen zu Qualifikation, Bewerbung und Ablauf der Qualifizierung finden Sie im Folgenden:

  • Wann und wie erfolgt die Einstellung?

    Die Einstellung erfolgt unterjährig laufend und zunächst befristet für die Dauer einer Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ), die insgesamt im zeitlichen Umfang von 15 Monaten stattfindet.

    Die GPQ beginnt zeitnah zu Ihrer Einstellung mit einer Vorqualifizierung (VQ), die Sie durch die Verbindung von Theorie und Praxis auf die neue Rolle als Lehrkraft berufsbegleitend vorbereitet. Im Anschluss wird die GPQ für die Dauer von 12 Monaten mit der hauptberuflichen Unterrichtstätigkeit fortgesetzt, weitere Qualifizierungsmaßnahmen finden außerhalb der Unterrichtszeit statt. Für die Teilnahme an der GPQ erhalten Sie eine Anrechnungsstunde.

    Nach der erfolgreichen Absolvierung der GPQ können Sie unbefristet weiter beschäftigt werden, wenn Sie sich verpflichten, in Anschluss an der Modularisierten Qualifizierungsreihe (MQR) teilzunehmen.

     

  • Was kann ich verdienen?

    Informationen zu Verbeamtung und Verdienst finden Sie hier.

  • Wer kann sich bewerben?

    Für den SEQ können sich alle Personen bewerben, die nicht die fachlichen Zugangsvoraussetzungen für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst erfüllen und über einen nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss (Bachelorabschluss und vergleichbar), den Abschluss einer Berufsausbildung oder eine Meisterprüfung verfügen.

  • Wie und wann kann ich mich bewerben?

    Im Karriereportal können Sie sich laufend auf eine ausgeschriebene Stelle direkt bei Ihrer Wunschschule online bewerben. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie hier.

    Der Vorteil bei der Onlinebewerbung ist, dass Sie bequem durch alle Bewerbungsschritte geleitet werden und am Ende des Bewerbungsprozesses eine Eingangsbestätigung via E-Mail erhalten.

    Eine Bewerbung per Post ist natürlich dennoch möglich. Hierfür müssen Sie den Bewerbungsbogen ausdrucken und zusammen mit den unten genannten einzureichenden Unterlagen auf dem Postweg an die jeweilige Schule senden.

    Kosten, die Ihnen aus Anlass oder zum Zwecke Ihrer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden. Bewerbungen, die per Post eingehen, werden nicht zurückgesendet, sondern nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Sofern Sie die Bewerbungsunterlagen zurückerhalten möchten, muss dies der Schule mitgeteilt und ein ausreichend frankierter Briefumschlag zur Verfügung gestellt werden.

  • Welche Bewerbungsunterlagen benötige ich?

    Dokumente, die der Bewerbung beigefügt werden müssen:

    • ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen
    • aktueller tabellarischer Lebenslauf (zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als drei Monate),
    • Kopie der erworbenen Bildungsnachweise (insbesondere Zeugnisse) in deutscher Sprache,
    • gegebenenfalls Nachweise über zusätzliche Qualifikationen (Unterrichtstätigkeit, Zusatzstudium),
    • gegebenenfalls Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise Kopie des Nachweises über eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen,
    • gegebenenfalls eine Kopie des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder C 2 nach dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

    Bei der Onlinebewerbung können Sie die Dokumente einfach hochladen. Wir bitten Sie, pro Dokument nur eine Datei hochzuladen (also beispielsweise alle vier Seiten des Abiturzeugnisses) und diese eindeutig zu beschriften.

    Amtlich beglaubigte Bildungsnachweise der erworbenen Qualifikationen müssen erst bei einem Vorstellungsgespräch vorgelegt werden. Hierzu zählen:

    • Abiturzeugnis/ andere Hochschulzugangsberechtigung,
    • Zeugnis der Ersten und Zweiten Staatsprüfung,
    • andere Hochschulabschlusszeugnisse.

    Die Schulleitung kann mit der Einladung zum Bewerbungsgespräch im Einzelfall die Vorlage weiterer beglaubigter Bildungsnachweise fordern.

    Vor einer möglichen Einstellung müssen Sie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Nachweis über einen bestehenden Masernschutz beziehungsweise einen Nachweis über das Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation zur Impfung vorlegen.

  • Wie geht es nach dem Versand meiner Bewerbung weiter?

    Wenn Sie sich online bewerben, erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigungsmail, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist. Sollten Sie Ihre Unterlagen auf dem Postweg einreichen, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung von der Schule.

    Hinweis: Es können nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist vollständig vorliegen. Die Eingangsbestätigungen sind nichtals Aussagen über die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen zu verstehen! Unter Umständen fordert Sie die Schule auf, Unterlagen nachzureichen.

    Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und abschließender Sichtung der eingegangenen Bewerbungen findet das Auswahlverfahren (Bewerbungsgespräch) statt.

    Sofern Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und Sie nach Sichtung der Unterlagen geeignet sind, werden Sie zum Bewerbungsgespräch eingeladen.

    Die Bewerbungsgespräche finden unter Leitung der Schulleitung statt. Ebenfalls am Gespräch nehmen Gleichstellungsbeauftragte, der Örtliche Personalrat sowie die Schwerbehindertenvertretung teil. 

    Auf der Grundlage einer Gesamtschau der Bewerbungsunterlagen und der Wertung der Bewerbungsgespräche wird eine Auswahlentscheidung getroffen. Bei der zu treffenden Auswahlentscheidung ist der Grundsatz der Bestenauslese zu beachten. Das heißt, diese ist nach den verfassungsrechtlichen Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu treffen, dabei sind auch die Vorgaben des § 9 Gleichstellungsgesetz einzuhalten.

  • Wer unterbreitet mir ein Einstellungsangebot?

    Die jeweilige zuständige Schulbehörde erstellt nach Beendigung des Mitbestimmungs- und Beteiligungsverfahrens das Einstellungsangebot und übersendet dies per Post.

    Die Frist zur Annahme des Einstellungsangebotes beträgt drei Werktage. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebotes. Die Form der Zusage bestimmt die Schulbehörde, erfolgt jedoch mindestens in Textform per E-Mail.

    Haben Sie sich innerhalb der Frist nicht geäußert, können Sie das Angebot nicht mehr annehmen.

    Alle Personen, die kein Einstellungsangebot erhalten, werden durch die jeweiligen Schulen unterrichtet, dass Sie im Verfahren nicht berücksichtigt worden sind.

  • Was ist eine Qualifizierungsvereinbarung?

    Im Zuge des Einstellungsverfahrens wird die Schulbehörde mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um eine Qualifizierungsvereinbarung zu schließen. Die Qualifizierungsvereinbarung dient sowohl der gemeinsamen Festlegung des Ziels, des Weges und Dauer der Seiteneinstiegsqualifikation als auch der Orientierung für den Einsatz im Unterricht (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 1 Schulseiteneinstiegsverordnung).

  • Wie werde ich qualifiziert?

    Die Seiteneinstiegsqualifizierung (SEQ) umfasst die Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ) und die Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR). Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einem Bachelorabschluss oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung nehmen an der 15-monatigen GPQ sowie der darauf aufbauenden MQR teil. Die GPQ und die MQR werden in Verantwortung des Institutes für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) und durch das Kompetenzzentrum für Berufliche Schulen (KBS) im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern organisiert und durchgeführt.

    Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ)

    Die GPQ beginnt zeitnah zu Ihrer Einstellung mit einer Vorqualifizierung (VQ), die Sie durch die Verbindung von Theorie und Praxis auf die neue Rolle als Lehrkraft berufsbegleitend vorbereitet. Im Anschluss wird die GPQ für die Dauer von 12 Monaten mit der hauptberuflichen Unterrichtstätigkeit fortgesetzt, weitere Qualifizierungsmaßnahmen finden außerhalb der Unterrichtszeit statt. 

    Für die Teilnahme an der GPQ erhalten die Lehrkräfte im Schulseiteneinstieg eine Anrechnungsstunde.

    Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR)

    Die erfolgreiche Absolvierung der GPQ und die Verpflichtung zur grundsätzlich dreijährigen MQR sind die Voraussetzung für eine unbefristete Weiterbeschäftigung als Lehrkraft ohne Lehrbefähigung im Schuldienst im Land Mecklenburg-Vorpommern.

    Die Modularisierte Qualifizierungsreihe erweitert als vertiefende pädagogische Qualifizierungsmaßnahme die GPQ. Während der MQR sind Sie unbefristet in der Schule beschäftigt und absolvieren berufsbegleitend weitere Qualifizierungsmodule, die einerseits digital und andererseits in Präsenz stattfinden können. Weiterhin finden Beratungsbesuche in Ihrem Unterricht durch die Qualifizierungsbeauftragten des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) bzw. des Kompetenzzentrums für Berufliche Schulen (KBS) und die Schulleitungen statt.

    Das „Blended Learning“, das Konzept des „Handlungsorientierten Unterrichts“ und das Konzept des „Selbstorganisierten Lernens“ gelten als didaktische Leitgedanken der modular gestalteten Qualifizierung. Demnach werden den Lehrkräften Vorlesungen, Präsenzseminare, E-Learning- Module, Unterrichtshospitationen und gezielte Unterstützung in den Phasen des selbstorganisierten Lernens angeboten. Die Qualifizierung wird fachdidaktisch durch die Teilnahme an weiteren Seminaren unterstützt. Diese findet außerhalb der Unterrichtszeit statt und erstreckt sich über drei Schuljahre.

    Für die Teilnahme an der MQR erhalten die Lehrkräfte im Seiteneinstieg zwei Anrechnungsstunden.

    Mit einem 60-minütigen Kolloquium im Anschluss an zwei durch die Lehrkraft erteilte Unterrichtsstunden wird die Qualifizierung abgeschlossen.

    Das Ziel der MQR ist die Lehrbefähigung. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Lehrkräfte ein Zertifikat. Die Verantwortung und die Durchführung der Verfahren, die zum Erwerb einer Lehrbefähigung führen, liegen beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern.

  • Gibt es Mindestbeschäftigungszeiten und welche?

    Voraussetzung für den Erwerb einer dem Lehramt gleichgestellten Qualifikation ist...

    ...für Personen mit einem Hochschulabschluss: der erfolgreiche Abschluss der Seiteneinstiegsqualifizierung (SEQ) sowie die hauptberufliche Lehrtätigkeit mit einem Umfang von 5 Jahren.

    ...für Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und 3-jähriger Berufserfahrung: der erfolgreiche Abschluss der SEQ sowie die hauptberufliche Lehrtätigkeit mit einem Umfang von 7 Jahren.

  • Hinweise und Beispiele

    1. Eine Person mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Krankenschwester und einer 3-jährigen Berufserfahrung möchte an einer Beruflichen Schule für Gesundheit und Pflege unterrichten.

    Dafür muss die Person die SEQ (15 Monate GPQ und drei Jahre MQR) erfolgreich absolvieren sowie eine hauptberufliche Lehrtätigkeit mit einem Umfang von sieben Jahren nachweisen, um eine dem Lehramt gleichgestellte Qualifikation im Sinne einer Lehrbefähigungsanerkennung in den angestrebten Fächern zu erlangen.

    2. Eine Person mit einem Bachelor-Abschluss in Sozialpädagogik möchte an einer Grundschule unterrichten.

    Dafür muss die Person die SEQ (15 Monate GPQ und drei Jahre MQR) erfolgreich absolvieren sowie eine hauptberufliche Lehrtätigkeit mit einem Umfang von fünf Jahren nachweisen, um eine dem Lehramt gleichgestellte Qualifikation im Sinne einer Lehrbefähigungsanerkennung in den angestrebten Lernbereichen der Grundschule zu erlangen.

  • An wen kann ich mich wenden?

    Ihre Ansprechpartner/innen zu allen Ihren Fragen finden Sie hier.

  • Rechtliche Grundlagen