Vertretungslehrkraft
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat an öffentlichen allgemein bildenden und an öffentlichen beruflichen Schulen Stellen für Vertretungslehrerkräfte geschaffen, um Unterrichtsausfall vorzubeugen.
Seit dem Schuljahr 2012/2013 sind bereits Vertretungslehrkräfte an den Grundschulen im Einsatz. Seit dem Schuljahr 2013/2014 unterrichten auch Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer an den weiterführenden Schulen. In einem Modellprojekt werden unbefristete Vertretungslehrkräfte auch an beruflichen Schulen eingesetzt. Außerdem bietet das Land auch befristete Stellen für Vertretungslehrerinnen und -lehrer an.
- Vertretungslehrkraft unbefristet
Die Vergütung erfolgt je nach persönlicher und fachlicher Qualifikation und dem Einsatz im Unterricht auf Grundlage tarifrechtlicher Regelungen (TV-L in Verbindung mit TV EntgO-L).
Modellprojekt Vertretungslehrer/in an beruflichen Schulen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt insgesamt 1,3 Millionen Euro pro Schuljahr bereit, um zusätzliche Vertretungslehrkräfte für die beruflichen Schulen einzustellen. Dies entspricht 18 Lehrerstellen, die zusätzlich besetzt werden können. Berufliche Schulen können Lehrerinnen und Lehrer bereits im laufenden Schuljahr einstellen, um eine langfristige Planung zu sichern. Die Stellen für Vertretungslehrkräfte können zu einem späteren Zeitpunkt in reguläre Stellen umgewandelt werden.
Das Land reagiert damit auf den Bedarf an qualifizierten Lehrkräften. Diese Maßnahme soll dabei helfen, den Unterrichtsausfall an den beruflichen Schulen zu reduzieren. Der Einsatz von Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrern an Grundschulen und Regionalen Schulen hat bereits in erheblichem Maß dazu beigetragen.Vertretungslehrer/in an Grundschulen
Vertretungslehrkräfte an Grundschulen erhalten einen unbefristeten Vertrag und können, bei Erfüllung der Voraussetzungen, sofort ins Beamtenverhältnis übernommen werden.
Sie sind einer Stammschule zugeordnet und mobil im Umkreis der Stammschule im Einsatz. Für den Unterricht im Umkreis und die Fahrten dorthin erhalten sie Anrechnungsstunden. Diese Vertretungstätigkeit ist an den Grundschulen auf höchstens drei Jahre begrenzt. Im Anschluss werden die Lehrerinnen und Lehrer voraussichtlich an der Stammschule im regulären Schuldienst eingesetzt. Sollte ein großer Bedarf bestehen, kann dies schon früher geschehen.Vertretungslehrer/in an weiterführenden Schulen
Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer an weiterführenden Schulen erhalten einen unbefristeten Vertrag und können, bei Erfüllung der Voraussetzungen, sofort ins Beamtenverhältnis übernommen werden.
Vertretungslehrer/innen an weiterführenden Schulen unterrichten gegebenenfalls schulartübergreifend. Sie sind einer Stammschule zugeordnet und in deren Umkreis tätig, wofür sie Anrechnungsstunden erhalten.
Der mobile Einsatz ist bei den weiterführenden Schulen auf höchstens zwei Jahre begrenzt. Im Anschluss werden die Lehrer/innen voraussichtlich an der Stammschule im regulären Schuldienst eingesetzt. Sollte ein großer Bedarf
bestehen, kann dies schon früher geschehen. - Vertretungslehrkraft befristet
Neben kurzfristigen Vertretungen von Lehrkräften aufgrund von Krankheit, Elternzeit o. ä., bietet Mecklenburg-Vorpommern regulär befristete Stellen für Vertretungslehrerinnen und für Vertretungslehrer an allen Schularten an, um
Unterrichtsausfall zu vermeiden und damit Absolventinnen und Absolventen Wartezeiten zum Vorbereitungsdienst oder zur Festeinstellung überbrücken können.
Daher richten sich zum einen diese Stellenangebote an Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums mit einer Ersten Staatsprüfung, die sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Vorbereitungsdienst bewerben wollen.
Die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft kann die Chance bei der Zulassung zum Referendariat verbessern und das Referendariat verkürzen.
Die Stellenangebote für Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer richten sich auch an Absolventinnen und Absolventen mit einer Zweiten Staatsprüfung, die wegen ihrer Fächerkombination bislang nicht eingestellt werden konnten und ebenfalls Wartezeit überbrücken möchten.
Die Vergütung erfolgt je nach persönlicher und fachlicher Qualifikation und nach dem Einsatz im Unterricht auf Grundlage tarifrechtlicher Regelungen (TV-L).