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Schulalltag mitgestalten

als multiprofessionelle Fachkraft

Unterstützen Sie die Schulen des Landes als multiprofessionelle Fachkraft (mpF). Um die pädagogische Arbeit insbesondere an den Regionalen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken, schreibt das Land zum 1. Januar 2025 insgesamt 50 zusätzliche Stellen aus, für die Sie sich an Ihrer Wunschschule direkt bewerben können.

Wichtige Informationen im Überblick

  • Wer kann sich bewerben?

    Die Ausschreibung richtet sich an Personen mit einer Qualifikation im Sinne des § 2 Absatz 7 Nummer 1 bis 7 und 10 des Kindertagesförderungsgesetzes. Darüber hinaus können Personen für die Einstellung berücksichtigt werden, die mindestens über einen staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss verfügen, wenn diese die pädagogische Eignung durch eine einschlägige berufliche Tätigkeit oder durch anderweitige Qualifikationen (z.B. AdA-Schein) nachweisen können.

    Das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) § 2 Absatz 7 Nr. 1 bis 10 definiert pädagogische Fachkräfte wie folgt:

    1. Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher sowie staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher für 0- bis 10-Jährige,

    2. Diplompädagoginnen und Diplompädagogen mit dem Nachweis sozialpädagogischer Ausbildung, Diplomsozialpädagoginnen und Diplomsozialpädagogen, Diplomsozialarbeiterinnen und Diplomsozialarbeiter,

    3. Absolventinnen und Absolventen fachlich entsprechender Bachelor-, Magister- oder Masterstudiengänge,

    4. Diplom-Erziehungswissenschaftlerinnen und Diplom-Erziehungswissenschaftler,

    5. Staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger und Personen mit gleichwertigen Abschlüssen,

    6. Erzieherinnen und Erzieher im jeweiligen Bereich, die eine Teilanerkennung für einen Fachschulabschluss als Krippenerzieherin oder Krippenerzieher, Kindergärtnerin oder Kindergärtner, Horterzieherin oder Horterzieher haben,

    7. Staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen von Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen oder sonstigen Hochschulen,

    10. Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen.

  • Welche Aufgaben hat eine mpF?

    Ihr Einsatz als mpF beinhaltet eine Zweiteilung innerhalb der Tätigkeit an Schule: zum einen sind Sie mit überwiegenden Anteil als Lehrkraft tätig und zum anderen als unterstützende pädagogische Fachkraft (upF). MpF werden an Regionalen Schulen, Integrierten Gesamtschulen und Kooperativen Gesamtschulen des Landes eingesetzt.

    Mit dem Ziel Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern, werden als unterstützende pädagogische Fachkraft folgende Aufgaben wahrgenommen: 

    • Erfüllung von Erziehungs- und Bildungsaufgaben in Lerngruppen oder mit einzelnen Schülerinnen und Schülern nach Absprache mit der verantwortlichen Lehrkraft, 

    • Mitwirkung bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von pädagogischen, sonderpädagogischen und sozialpädagogischen Maßnahmen,

    • eigenverantwortliche Durchführung von Einzel- und Gruppenförderung von Schülerinnen und Schülern in Abstimmung mit der zuständigen Lehrkraft, 

    • Mitgestaltung von Unterrichtsinhalten und Projekten unter Anleitung der verantwortlichen Lehrkraft, 

    • eigenständige Vorbereitung und Dokumentation der Tätigkeit, 

    • Mitwirkung bei der Beratung der Erziehungsberechtigten, 

    • Mitwirkung bei der Erstellung von Berichten, Beurteilungen, Förderplänen und Zeugnissen, 

    • Mitwirkung bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung unterrichtsbegleitender Maßnahmen sowie anderer schulischer Veranstaltungen, 

    • Mitwirkung bei der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen schulischen, sozialen und medizinischen Maßnahmeträgern sowie anderen Einrichtungen, 

    • Wahrnehmung von Aufsichtsverpflichtungen und 

    • Teilnahme an Konferenzen, Beratungen und Fortbildungen. 

     

    Bei der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung oder Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler nimmt die unterstützende pädagogische Fachkraft zusätzlich Aufgaben wahr: 

    • Übernahme der Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Unterrichtssituationen, die einer besonderen Fürsorge und Aufsicht bedürfen, 

    • Unterstützungsangebote im Sinne der Grundpflege, zum Beispiel Unterstützung bei Toilettengängen, bei der Nahrungsaufnahme, beim Wickeln oder beim Platzieren und 

    • Hilfestellung bei der Begleitung, bei der Selbstbedienung und Selbstversorgung im Rahmen schulischer Veranstaltungen sowie vor und nach therapeutischen Maßnahmen. 

     

    In der sinnesspezifischen heilpädagogischen Frühförderung werden insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen: 

    • Beratungsangebot für Eltern von Kindern mit Hör- und Seheinschränkungen, 

    • interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen an der sinnesspezifischen heilpädagogischen Förderung beteiligten Fachdisziplinen, 

    • Feststellung und Dokumentation der Fähigkeiten Hören und Sehen im pädagogischen Kontext unter dem Aspekt der Teilhabe und Partizipation, 

    • Erhebung des aktuellen Entwicklungsstandes mit Hilfe von Beobachtungsbögen und genormten pädagogisch-diagnostischen Testverfahren, 

    • Interpretation der Fähigkeiten Hören und Sehen vor dem Hintergrund des allgemeinen Entwicklungsstandes und der Teilhabeeinschränkung in weiteren Entwicklungsbereichen, 

    • Feststellung der Auswirkung der Sinnesschädigung auf andere Entwicklungsbereiche, 

    • eigenständiges Erstellen von Förderplänen und Entwicklungsberichten nach ICF-CY Standards, 

    • Planung, Durchführung und Dokumentation der Fördereinheiten und 

    • Planung und Durchführung von Eltern-Kind-Seminaren.

  • Qualifizierung

    Im Rahmen eines Modellversuches erhalten Sie die Möglichkeit, eine Form der Seiteneinstiegsqualifizierung zu durchlaufen, die Sie am Ende befähigt, als multiprofessionelle Fachkraft mit Lehrbefähigung an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu sein.

    Auf die Tätigkeit als multiprofessionelle Fachkraft werden Sie in der Qualifizierung, in der Sie die Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ) und die Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR) durchlaufen, zielgerichtet vorbereitet.  Dabei findet ein Teil der Qualifizierung berufsbegleitend statt.

    Dauer: 5 Jahre, beginnend am 01. Januar 2025

    Ablauf:

    • 1. Phase (3 Monate): Vorqualifizierung (VQ) der Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ) mit 18 thematischen Modulen
    • 2. Phase (12 Monate): Hauptqualifizierung (HQ) der GPQ mit eigenverantwortlichem Unterricht, regelmäßigen Erfahrungsaustauschen und Hospitationen, abgeschlossen durch eine pädagogische Eignungsfeststellung
    • 3. Phase (9 Monate): Übergangsphase mit Tätigkeit als mpF mit Unterrichtserlaubnis in einem Fach
    • 4. Phase (3 Jahre): Teilnahme an der Modularisierten Qualifizierungsreihe (MQR)

    Lehrbefähigungsanerkennung nach zwei weiteren Jahren im Schuldienst

  • Bewerbungsverfahren

    Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

  • Aktuelle Ausschreibungen

    Aktuelle Ausschreibungen für multiprofessionelle Fachkräften finden Sie hier.

  • Verdienst

    Die Verdienstmöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern sind für multiprofessionelle Fachkräfte (mpF) gut. MpF werden nach der Entgeltordnung Lehrkräfte mindestens in die Entgeltgruppe 10 eingruppiert. Bei Eingruppierung in die Stufe 1, Entgeltgruppe 10, liegt der Bruttoverdienst bei einer Vollbeschäftigung bei monatlichen 3.723,62 €. Je nach mitgebrachter Qualifikation kann aber auch eine höhere Eingruppierung erfolgen.

    Die Entgeltgruppe kann erst nach Prüfung durch die zuständige personalführende Dienststelle verbindlich mitgeteilt werden.

  • Rechtliche Grundlagen

Bei Fragen zur Qualifizierung wenden Sie sich an:

Bei Fragen zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren wenden Sie sich an: