Verbeamtung auf Widerruf
Der 1. August 2013 war in Mecklenburg-Vorpommern ein historisches Datum: An diesem Tag haben die ersten Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf aufgenommen. Die Verbeamtung macht die Ausbildung an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern für junge Lehrerinnen und Lehrer attraktiver und zeigt, welche große Bedeutung das Land der Bildung und Erziehung beimisst.
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf erstreckt sich ausschließlich auf den Vorbereitungsdienst und endet automatisch mit dem Bestehen oder endgültigen Nicht-Bestehen der Zweiten Staatsprüfung. Außerdem ist die Verbeamtung auf Widerruf nur bis zum Alter von unter 35 Jahren möglich. Wer älter ist, kann natürlich den Vorbereitungsdienst absolvieren: in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.