- Verbesserungen bei Bewerbung und Einstellung
Die in Form eines Erlasses zum 1. Februar 2023 in Kraft tretenden Vereinbarungen wirken sich wie folgt positiv aus:
- Das zeitlich gestraffte Bewerbungs- und Einstellungsverfahren führt insgesamt zu einer Beschleunigung des gesamten Verfahrensablaufes: Vom Zeitpunkt der Bewerbung bis zum Arbeitsvertrag ist ein Zeitraum von sechs Wochen vorgesehen. Damit verkürzt das Land die Verfahrensdauer um mehr als die Hälfte.
- Die Möglichkeit, ein anderes Stellenangebot an unterlegene geeignete Bewerberinnen und Bewerber unterbreiten zu können, führt zu mehr Chancengerechtigkeit und eröffnet dem Land die Möglichkeit, das vorhandenen Potential besser auszuschöpfen.
- Die Öffnung der Ausschreibungskriterien bei der Einstellung von upF ist der Erfolg zur praxis- und bedarfsorientierten Ausschreibung.
Weitere Vorteile:
- höhere Chance für eine erfolgreiche Stellenbesetzung
- Handlungssicherheit für Schulleitungen und Schulbehörden
- Transparenz und Verfahrenssicherheit für Bewerberinnen und Bewerber
- verbesserte Ansprache von Bewerberinnen und Bewerber
- Erlass für Schulbehörden und Schulleitungen
1. Optimierung durch Überarbeitung der „Handreichung“ zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für Lehrkräfte und unterstützende pädagogische Fachkräfte (upF) durch:
- genaue und eindeutige Beschreibung des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens
- präzise Festlegung der zeitlichen Abläufe des Verfahrens
- klar definierte Gruppenzuordnung der Bewerberinnen und Bewerber für die Auswahl
- Festschreibung der praxisorientierten Grundsätze für die Bewerbung und Auswahl von Personen mit ausländischer Qualifikation als Lehrkraft
- Bei Ausschreibungen zum 1. August oder 1. Februar eines jeden Jahres kann den Lehrkräften, die nicht ausgewählt wurden, jedoch grundsätzlich geeignet sind, eine andere Stelle ohne weitere Ausschreibung angeboten werden.
- Als unterstützende pädagogische Fachkräfte können auch Personen mit staatlich anerkannten Ausbildungsabschlüssen, die nicht im Kindertagesförderungsgesetz genannt sind, und pädagogisch geeignet sind, eingestellt werden.
2. Fortbildungsveranstaltungen für Schulleitungen, Personalsachbearbeitende und die Interessensvertretungen, bevor die Regelungen angewendet werden
Eine Übersicht der bereits umgesetzten und weiterer geplanter Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufs finden Sie hier.
Mehr Informationen zum Bildungspakt für Gute Schule 2030