Weitere Informationen
- Verdienst
Die Verdienstmöglichkeiten sind in Mecklenburg-Vorpommern gut. Neben einer guten Besoldung schlagen auch die geringeren Lebenshaltungskosten im Vergleich zu den großen Metropolen Deutschlands zu Buche. Die Anwärtergrundbeträge im Vorbereitungsdienst ergeben sich der Höhe nach in Abhängigkeit von ihrem Lehramt aus dem Landesbesoldungsgesetz sowie dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz.
Lehramt Bruttobetrag Lehramt an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen, Lehramt für Sonderpädagogik, Lehramt an Regionalen Schulen (A 13) 1.712,80 Euro Lehramt an Gymnasien, Lehramt an beruflichen Schulen (A 13 + Zulage) 1.749,08 Euro (Daten für einen ledigen Lehramtsanwärter bzw. eine ledige Lehramtsanwärterin ohne Kind und ohne Kirchenzugehörigkeit mit Lohnsteuerklasse 1; gültig seit 1. Februar 2025)
Für das jeweilige Netto-Entgelt sind unterschiedliche Abzüge zu berücksichtigen:
- Lohnsteuer in Höhe von ca. 200 Euro sowie bei Beamten die private Krankenversicherung i.H.v. ca. 100 Euro,
- bei Arbeitnehmer/innen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (14,6 %), zur gesetzlichen Rentenversicherung (18,6 %), zur gesetzliche Pflegeversicherung (3,05 %) und zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (2,4 %).
Alle Referendarinnen und Referendare erhalten weiterhin folgende Zuschläge:
Familienzuschlag Höhe des Zuschlags (Brutto) Stufe I (verheiratet ohne Kinder)
Stufe II (verheiratet mit 1 Kind)
160,28 Euro
353,69 Euro
Kindsbezogener Zuschlag
für das 1. und das 2. Kind
für jedes weitere Kind
193,41 Euro
820 Euro(gültig seit 1. Februar 2025)
Beim Einstieg zum 1. April und 1. Oktober ist ein 40%-Verdienst-Zuschlag bei schulbezogenen Stellen im ländlichen Raum möglich:
Referendarzuschlag Höhe des Zuschlags (Brutto) Lehramt an Grundschulen bzw.
Grund- und Hauptschulen,
Lehramt für Sonderpädagogik,
Lehramt an Regionalen Schulen684,83 Euro Lehramt an Gymnasien,
Lehramt an beruflichen Schulen699,63 Euro - Referendarzuschlag
Sie möchten künftig während des Referendariats einen Zuschlag zusätzlich zu Ihren Bezügen erhalten?
Dann bewerben Sie sich für die Einstellung zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres auf ausgewählte schulbezogene Stellen!
Bei diesen Stellen handelt es sich vorwiegend um Schulen in ländlich geprägten Regionen.
Die Höhe des Zuschlags liegt bei 40 Prozent des monatlichen Anwärtergrundbetrages.
Der Zuschlag beträgt für
- Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen, für das Lehramt für Sonderpädagogik und für das Lehramt an Regionalen Schulen monatlich 606,91 Euro (brutto).
- Referendarinnen und Referendare für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an beruflichen Schulen monatlich 621,00 Euro (brutto).
Der Zuschlag ist an die folgenden Bedingungen gebunden:
- Das Referendariat ist an der Ausbildungsschule zu absolvieren, für die Sie eine Zulassung erhalten haben.
- Sie dürfen nicht vor dem Abschluss des Referendariats aus Gründen, die Sie zu vertreten haben oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Zweiten Staatsprüfung ausscheiden.
- Sie willigen ein, nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats drei Jahre als Lehrkraft an Ihrer Ausbildungsschule tätig zu sein.
- Verbeamtung auf Widerruf
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf erstreckt sich ausschließlich auf das Referendariat und endet automatisch mit dem Bestehen oder endgültigen Nicht-Bestehen der Zweiten Staatsprüfung.
Bis wann ist die Verbeamtung auf Widerruf möglich?
Haben Sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet, steht der Verbeamtung nichts im Wege. Wenn Sie älter sind, ist das kein Problem. Sie absolvieren das Referendariat stattdessen einfach in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Das hat keine Auswirkung auf die inhaltliche Ausgestaltung des Referendariats.
Rechtliche Grundlagen
- Teilzeit – ein Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung
Nachwuchslehrkräfte können ihr Referendariat auch in Teilzeit absolvieren. Dazu müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Sie können Teilzeit beantragen, wenn Sie
- ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder
- Familienangehörige pflegen oder
- Sie sind schwerbehindert oder einer schwerbehinderten Person gleichgestellt im Sinne des Schwerbehindertengesetzes.
Für das Referendariat in Teilzeit stehen Ihnen zwei Modelle zur Auswahl:
Auf Antrag kann das Land den Referendarinnen und Referendaren Teilzeitbeschäftigung mit der Hälfte (50%) oder drei Vierteln (75%) der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligen.
Die Dauer des Referendariats verlängert sich entsprechend je nach Umfang der bewilligten Teilzeitregelung auf 36 Monate (50%) oder 24 Monate (75%).
WICHTIG
Wenn die Voraussetzungen für ein Referendariat in Teilzeit erfüllt werden, wird der Antrag durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung bewilligt. Die weitere Ausgestaltung der Ausbildung erfolgt anschließend auf der Grundlage eines individuell abgestimmten Ausbildungsplanes zwischen der Referendarin oder dem Referendar und dem Institut für Qualitätsentwicklung M-V, das für die Ausbildung zuständig ist.
Nähere Informationen sowie eine Übersicht der einzureichenden Dokumente findet Ihr hier.
Möchten Sie das Referendariat in Teilzeit absolvieren?
Dann wählen Sie bei Ihrer Onlinebewerbung das entsprechende Teilzeitmodell aus.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die für Ihre Bewerbung für das Referendariat zuständig sind, versorgen Sie nach erfolgreicher Zulassung zum Referendariat mit allen wichtigen Informationen und senden Ihnen das Antragsformular zu.
- Quereinstieg
Sie haben zwar nicht auf Lehramt studiert, möchten aber dennoch als Nachwuchslehrkraft in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten? Wenn Sie einen anderen Hochschulabschluss vorweisen können, bedeutet das für Sie: neue Perspektiven im Schuldienst. Sie können Ihre berufspraktischen Erfahrungen mit in den Unterricht einbringen. Ihnen steht mit dem so genannten „Quereinstieg“ ein neuer Karriereweg offen.
Der Quereinstieg ist in Mecklenburg-Vorpommern im Prinzip eine Sonderform des Referendariats und ist nur für das Lehramt an beruflichen Schulen möglich. Sie absolvieren das Referendariat im Rahmen des Quereinstiegs gemeinsam mit Absolventinnen und Absolventen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt. Somit können Sie sich viermal im Jahr für den Quereinstieg zu den Einstiegsterminen ins Referendariat ins Referendariat bewerben. Das Referendariat endet mit der Zweiten Staatsprüfung.
Um das Verfahren für Sie und uns so einfach wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, bereits vor einer Bewerbung Kontakt mit uns aufzunehmen, um zu überprüfen, ob bzw. welche Möglichkeiten im Rahmen des Quereinstiegs für Sie bestehen.