Externe Vertretungskraft im Rahmen der personellen Verstärkung in Schule
Auswirkungen der Corona-Krise und des Ukrainekrieges sind in den Klassenzimmern weiterhin spürbar. Um Lehrkräfte bei den schulalltäglichen Herausforderungen zu unterstützen, benötigen wir Ihre personelle Verstärkung.
- Aufgaben und Art der Beschäftigung
Sie werden zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen befristet für bis zu einem Schulhalbjahr eingestellt.
Der Einsatz erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung.
- Anforderungsprofil
Sie können sich bewerben, wenn Sie
- eine Lehrerqualifikation haben oder
- noch im Lehramtsstudium sind,
- oder einen sonstigen Abschluss eines Studiums an einer Hochschule, Abschluss an einer Fachhochschule oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können,
- und deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 nachweisen können.
- Wie und wo bewerbe ich mich?
Bitte senden Sie eine formlose Bewerbung an die Schulleitung der Schule, an der sie eingesetzt werden wollen. Es empfiehlt sich vor einer Bewerbung Kontakt mit der Schulleitung aufzunehmen und anzufragen, ob Bedarf für eine externe Vertretungskraft besteht. Der Bewerbung sind beizufügen:
- eine Absichtserklärung, als externe Vertretungskraft tätig zu werden,
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- Kopie der erworbenen Bildungsnachweise in deutscher Sprache,
- Kopie des Identitätsnachweises,
- Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes,
- Erklärung über Straftaten,
- gegebenenfalls Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit,
- gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder C 2 nach dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
- Vergütung
Die Eingruppierung bestimmt sich nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder und ist abhängig von Ihrem Bildungsabschluss: Schematische Übersicht Qualifikation und Vergütung (ohne Beförderung).