Bewerbungsverfahren
- Kann ich mich bewerben?
Es können sich Personen mit folgenden Qualifikationen bewerben:
- Lehramt (Erstes und Zweites Staatsexamen),
- Befähigung für ein Lehramt oder eine dem Lehramt gleichgestellte Qualifikation,
- ausländische Qualifikation als Lehrkraft,
- abgeschlossenes Lehramtsstudium mit Bescheinigung der Zweiten Staatsprüfung eines Lehramtes,
- Masterabschluss oder vergleichbarer wissenschaftlicher Hochschulabschluss ohne Lehramtsbezug, z. B. Magister, Diplom (universitär), juristisches oder medizinisches Staatsexamen,
- Bachelorabschluss oder vergleichbarer Hochschulabschluss ohne Lehramtsbezug, z. B. Diplom (FH) oder
- abgeschlossene Berufsausbildung mit insgesamt dreijähriger hauptberuflicher Tätigkeit.
Bitte beachten Sie die Angaben in der jeweiligen Stellenausschreibung.
- Wie kann ich mich bewerben?
Sie können sich online über das Karriereportal auf alle ausgeschriebenen Stellen bewerben. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie hier.
- Welche Bewerbungsunterlagen muss ich meiner Bewerbung beifügen?
Die nachfolgenden Dokumente müssen Sie Ihrer Bewerbung beifügen. Sie können diese bei einer Bewerbung über das Karriereportal bequem im Onlinebewerbungsprozess hochladen:
- ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsbogen (nur bei einer postalischen Bewerbung)
- aktueller tabellarischer Lebenslauf (Angaben zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als drei Monate),
- Nachweise über die erworbenen Qualifikationen (insbesondere Zeugnisse),
- Bewerbende mit im Ausland erworbenen Qualifikationen: Zeugnisse über die erworbenen Qualifikationen und deren Übersetzung von beeidigten Dolmetschenden (www.justiz-dolmetscher.de),
- Bewerbende mit einer Anerkennung der ausländischen Qualifikation als Lehrkraft: Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Qualifikationen mit einem Lehramt,
- Bewerbende, die im öffentlichen Schuldienst anderer Bundesländer tätig sind: Freigabeerklärung des Bundeslandes,
- Bewerbende mit Masterabschluss oder vergleichbaren wissenschaftlichen Hochschulabschluss ohne Lehramtsbezug (Lehrkräfte im Seiteneinstieg): Übersicht besuchter Lehrveranstaltungen und Qualifikationen oder Bescheid über die mögliche Zuerkennung einer Lehrbefähigung nach § 2 Lehrerbildungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und der Schulseiteneinstiegsverordnung vom IQ M-V.,
- Bewerbende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder C 2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (z. B. durch Goethe-Zertifikat, telc, DSH, TestDaF). Qualifizierte Fachkräfte an Musik- und Sportgymnasien müssen, wenn sie nicht im regulären Unterricht eingesetzt werden, keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.
- schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Bewerbende: Schwerbehindertenausweises beziehungsweise Nachweis über die Gleichstellung,
- soweit in der Stellenausschreibung gefordert: Nachweise über zusätzliche Qualifikationen.
Wir bitten Sie, pro Dokument nur eine Datei hochzuladen (also beispielsweise alle vier Seiten des Abiturzeugnisses) und diese eindeutig zu beschriften. Es können nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die mit Ende der Bewerbungsfrist vollständig vorliegen.
Amtlich beglaubigte Kopien müssen erst nach Aufforderung durch die einstellende Schulbehörde vorgelegt werden. Hierzu zählen:
- Abiturzeugnis/andere Hochschulzugangsberechtigung,
- Zeugnis Erste und Zweite Staatsprüfung,
- andere Hochschulabschlusszeugnisse.
Vor einer Einstellung müssen Sie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Nachweis über einen bestehenden Masernschutz (sofern Sie nach 1970 geboren sind) beziehungsweise einen Nachweis über das Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation zur Impfung bei der einstellenden Schulbehörde vorlegen.
- Wie geht es nach meiner Bewerbung weiter?
Wenn Sie sich über das Karriereportal beworben haben, erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigungsmail, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist.
Die Schule, bei der Sie sich beworben haben, prüft Ihre Bewerbungsunterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
Sofern Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und Sie nach Sichtung der Unterlagen geeignet sind, werden Sie zum Bewerbungsgespräch eingeladen.
Die Bewerbungsgespräche finden unter Vorsitz der Schulleitung statt. Ebenfalls am Gespräch nehmen die Gleichstellungsbeauftragte, der Örtliche Personalrat sowie ggf. die Schwerbehindertenvertretung teil.
Auf der Grundlage einer Gesamtschau der Bewerbungsunterlagen und der Wertung der Bewerbungsgespräche wird eine Auswahlentscheidung getroffen. Bei der Auswahlentscheidung ist der Grundsatz der Bestenauslese zu beachten. Das heißt, diese ist nach den verfassungsrechtlichen Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu treffen.
Im Anschluss daran wird das Einstellungsverfahren durchgeführt:
Die zuständige Schulbehörde beteiligt für die Einstellung die Gleichstellungsbeauftragte, den Bezirkspersonalrat und soweit erforderlich die Schwerbehindertenvertretung.
Nach Beendigung des Beteiligungsverfahrens übersendet die Schulbehörde das Einstellungsangebot per Post und vorab per E-Mail. Bitte beachten Sie, die im Einstellungsangebot angegebene Frist zur Annahme. Haben Sie sich innerhalb der Frist nicht geäußert, können Sie das Angebot nicht mehr annehmen.
Sie können in jedem Fall das Angebot mit einer E-Mail annehmen.
Alle Personen, die kein Einstellungsangebot erhalten, werden unterrichtet, dass Sie im Verfahren nicht berücksichtigt worden sind.
- Dokumente für Bewerbung - Downloads
Lehrertauschverfahren
Für Lehrkräfte, die unbefristet im öffentlichen Schuldienst beschäftigt sind und in ein anderes Bundesland wechseln möchten, hat die Kultusministerkonferenz (KMK) das „Lehreraustauschverfahren“ eingerichtet.
Wenn Sie das Bundesland im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens wechseln wollen, müssen Sie bei Ihrer personalführenden Dienststelle auf dem Dienstweg einen Antrag einreichen. Der Antrag kann in einigen Ländern online und in anderen Ländern nur auf dem Papierweg gestellt werden. In Mecklenburg-Vorpommern ist nur die Antragstellung auf dem Papierweg möglich.
Der Antrag muss sechs Monate vor dem Wechseltermin 1. August eingereicht werden. Bei einem Wechsel zum Schulhalbjahr (1. Februar), den einige Länder zusätzlich anbieten, muss der Antrag ebenfalls sechs Monate vorher gestellt werden.
Bitte informieren Sie sich über die verschiedenen Fristen und Bedingungen zum Lehreraustauschverfahren in Ihrem jeweiligen Bundesland.
Eine weitere Möglichkeit des Wechselns besteht im Rahmen des regulären Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens. Sie müssen lediglich Ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung des abgebenden Bundeslandes beifügen.