Externe Vertretungskraft im Rahmen von Unterrichtsvertretung
Jeder wird mal krank. Um dennoch die Unterrichtsstunde nicht ausfallen lassen zu müssen, sind wir auf Ihre Unterstützung als externe Vertretungskraft angewiesen.
- Aufgaben und Art der Beschäftigung
Sie werden befristet für bis zu sechs Wochen eingestellt. Die Befristungsdauer ist abhängig von der Abwesenheit der zu vertretenden Lehrkraft.
Der Einsatz erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung im zu vertretenden Unterrichtsfach.
- Anforderungsprofil
Sie können sich bewerben, wenn Sie
eine Lehrerqualifikation oder
ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule, einer Fachhochschule oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder
ein Lehramtsstudium absolvieren.
Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C 1 nachweisen.
- Wie und wo bewerbe ich mich?
Bitte senden Sie eine formlose Bewerbung an die Schulleitung der Schule, an der sie eingesetzt werden wollen. Es empfiehlt sich vor einer Bewerbung Kontakt mit der Schulleitung aufzunehmen und anzufragen, ob Bedarf für eine Unterrichtsvertretung besteht. Der Bewerbung sind beizufügen:
eine Absichtserklärung, als externe Vertretungskraft tätig zu werden,
ein tabellarischer Lebenslauf,
Kopie der erworbenen Bildungsnachweise in deutscher Sprache,
Kopie des Identitätsnachweises,
Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes,
gegebenenfalls Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit,
gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder C 2 nach dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
- Vergütung
Die Eingruppierung bestimmt sich nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder und ist abhängig von Ihrem Bildungsabschluss: Schematische Übersicht Qualifikation und Vergütung (ohne Beförderung).