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Nutzen Sie die Suchkriterien, um das passende Jobangebot zu finden. Es gibt keine Pflichtfelder. Sie können, müssen aber nicht Ihre Suche einschränken. Durch die Vorauswahl bestimmter Suchkriterien wird Ihr Suchergebnis genauer.

So können Sie in ganz Mecklenburg-Vorpommern suchen oder in bestimmten Regionen und Orten (Region bzw. Ort im Suchfilter eingeben). Grenzen Sie die Suche bei einer großen Trefferzahl ggf. mit weiteren Suchkriterien ein – zum Beispiel mit der Schulart und der Fächerkombination.

Online-Bewerbung ausfüllen und direkt an die Schule senden

Die Bewerbung für eine Schule geht schnell und einfach. Stelle aussuchen, Online-Formular ausfüllen, Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) hochladen und an die Schule schicken.

Wenn Sie sich auf mehrere Stellen bewerben wollen, empfehlen wir Ihnen eine Registrierung. Sie hat folgende Vorteile:

  • Sie brauchen das Online-Formular nur einmal ausfüllen.
  • Die Dokumente nur einmal hochladen.
  • Individualisierung ist je Bewerbung möglich.
  • Die Wunschliste wird dauerhaft gespeichert.

Der Stellenalarm hält Sie auf dem Laufenden

Für Sie ist aktuell keine passende Stelle dabei? Dann tragen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse in den Stellenalarm. Sobald neue Stellen zu Ihren Suchkriterien offen sind, informieren wir Sie per Mail.

Stellen auf Wunschliste

Sie können sich interessante Stellen auf eine Wunschliste speichern, später wieder aufrufen, als PDF sichern oder sich direkt bewerben.

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Nutzen Sie die Suchkriterien, um die passenden Referendariatsplätze zu finden. Sie können Ihre Suche eingrenzen, müssen dies aber nicht. Durch die Vorauswahl bestimmter Suchkriterien wird Ihr Suchergebnis genauer.

So können Sie in ganz Mecklenburg-Vorpommern suchen oder in bestimmten Regionen und Orten (Region bzw. Ort im Suchfilter eingeben). Grenzen Sie die Suche bei einer großen Trefferzahl ggf. mit weiteren Suchkriterien ein – zum Beispiel mit der Schulart und der Fächerkombination.

Wunschliste füllen

Sie können sich auf eine oder mehrere schulbezogene Stellen und / oder auf die landesweite Stelle für Ihr entsprechendes Lehramt bewerben. Klicken Sie dazu einfach bei Ihren Wunschstellen auf »Zur Wunschliste hinzufügen«.

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  • und abschicken.

Was sind landesweite Stellen?

Bei den landesweiten Stellen werden vorab keine Ausbildungsschulen oder Fächer festgelegt. Die Ausbildungsschule wird Ihnen erst nach dem Auswahlverfahren zugewiesen und kann sich grundsätzlich in ganz Mecklenburg-Vorpommern befinden. Orts- und/oder Schulwünsche können im Bewerbungsbogen unter „Bemerkungen“ geäußert werden. Im Rahmen der vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten und unter Beachtung sozialer Gesichtspunkte wie Kindern oder der Pflege von Familienangehörigen werden diese Wünsche berücksichtigt.

Die grundsätzliche Bereitschaft einer Ausbildungsschule, Sie auszubilden, kann im Fall einer Zulassung und bei Vorliegen einer entsprechenden Bereitschaftserklärung durch die Schulleitung für die Zuweisung zu einer Ausbildungsschule berücksichtigt werden.

FAQ Lehrkräfte

  • Wie häufig werden Stellen ausgeschrieben?

    Mecklenburg-Vorpommern schreibt wöchentlich Stellen für den öffentlichen Schuldienst auf www.Lehrer-in-MV.de aus. Besonders viele Stellen werden zu den Einstellungsterminen zum Schuljahresbeginn oder zum Schulhalbjahresbeginn ausgeschrieben:

    • für die Einstellung zum 01.08., Ausschreibung im Februar/März
    • für die Einstellung zum 01.02., Ausschreibung im Oktober/November

    Wenn Sie keine Ausschreibung verpassen möchten, aktivieren Sie den personalisierbaren Stellenalarm.

  • Wie und wo kann ich mich bewerben?

    Alle freien und besetzbaren Stellen sind in der Stellenbörse veröffentlicht. 

    Sie bewerben sich Online immer direkt auf eine ausgeschriebene Stelle bei der Einzelschule. Initiativbewerbungen bei den Schulen oder Schulbehörden sind nicht möglich. 

  • Muss ich bei der Bewerbung schon beglaubigte Zeugniskopien, Führungszeugnisse… beilegen?

    Für die Bewerbung müssen Sie die dort geforderten Unterlagen hochladen. Das Nachreichen von fehlenden Dokumenten ist nur innerhalb der Bewerbungsfrist möglich.

    Es können nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist vollständig vorliegen.

    Amtlich beglaubigte Kopien der Bildungsnachweise der erworbenen Qualifikationen sind spätestens auf Anforderung der zuständigen Schulbehörde (personalführende Dienststelle) vorzulegen.

  • Wenn ich bis zum Ende der Bewerbungsfrist mein Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung noch nicht habe, kann ich mich dann trotzdem schon bewerben?

    Ja. Referendarinnen und Referendare können sich bereits mit der Bescheinigung über die Zweite Staatsprüfung bewerben.

    Auch ohne diese Bescheinigung können Sie sich mit Ihrem ersten Staatsexamen bewerben. Sie werden hier nach den Lehrkräften mit zweitem Staatsexamen oder Bescheinigung berücksichtig.

  • Kann ich mich auch bewerben, wenn ich bereits unbefristet im Schuldienst tätig bin?

    Wenn Sie unbefristet (verbeamtet oder angestellt) im Landesschuldienst Mecklenburg-Vorpommern tätig sind, können Sie sich nicht bewerben, aber im Rahmen des Versetzungsverfahren Ihre Schule wechseln 

    Unabhängig davon ist die Teilnahme der Beschäftigten am Bewerbungsverfahren für eine höherwertige Tätigkeit möglich.

    Lehrkräfte aus anderen Bundesländern müssen Ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung beifügen oder Sie können auch über das Lehrkräfteaustauschverfahren das Bundesland wechseln.

  • Wie viel kann ich verdienen?

    Die Verdienstmöglichkeiten sind in Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen gut. 

    Angestellte Lehrkräfte werden nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder vergütet: Schematische Übersicht Qualifikation und Vergütung (ohne Beförderung).

    Für verbeamtete Lehrkräfte gelten die besoldungsrechtlichen Regelungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

    Lehramt an Grundschulen

    Lehrkräfte mit dem Lehramt für Grundschulen sind in die Besoldungsgruppe A 13 (4.821,09 Euro – 5.991,29 Euro brutto)* eingestuft.

    Lehramt für Sonderpädagogik

    Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik sind in die Besoldungsgruppe A 13 (4.821,09 Euro – 5.991,29 Euro brutto)* eingestuft.

    Lehramt an Regionalen Schulen

    Lehrkräfte mit dem Lehramt an Regionalen Schulen werden in die Besoldungsgruppe A 13 (4.821,09 Euro – 5.991,29 Euro brutto)* eingestuft.

    Lehramt an Gymnasien

    Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien sind im Eingangsamt in die Besoldungsgruppe A 13 (4.929,53 Euro – 6.099,73 Euro brutto)* eingestuft. Eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 14 (5.059,56 Euro – 6.610,35 Euro brutto)* ist möglich.

    Lehramt an beruflichen Schulen

    Lehrkräfte mit dem Lehramt an beruflichen Schulen sind in die Besoldungsgruppe A 13 (4.929,53 Euro – 6.099,73 Euro brutto)* eingestuft. Eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 14 (5.059,56 Euro – 6.610,35 Euro brutto)* ist möglich.


    * Geltungszeitraum seit 1. Februar 2025.

    Entgeltordnung Lehrkräfte laut Tarifgemeinschaft der Länder

    Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder & TV EntgO-Anlage zum Herunterladen

  • Personalgewinnungszuschlag für Lehrkräfte in Bedarfsfächern

    Mecklenburg-Vorpommern macht Stellen für Lehrkräfte an Regionalen Schulen und Gesamtschulen im ländlichen Raum sowie an beruflichen Gymnasien attraktiver. Neu eingestellte Lehrkräfte können Zuschläge zu ihren Bezügen erhalten, wenn sie sich auf Stellen mit den Bedarfsfächern Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie, Physik sowie Arbeit-Wirtschaft-Technik und Geographie bewerben (Personalgewinnungszuschlag). 

    Stellen die unter anderem auch nach mehrmaligen Ausschreibungen nicht besetzt werden konnten, können mit dem Zuschlag ausgeschrieben werden. Auf den Personalgewinnungszuschlag haben sich die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes für „Gute Schule 2030“ verständigt.

    Der Zuschlag gilt für verbeamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die neu eingestellt werden. Außerdem profitieren Bewerbende aus anderen Bundesländern, die neu in den Schuldienst des Landes eingestellt werden von dem Zuschlag. Auch die Lehrkräfte, die schon im Schuldienst des Landes beschäftigt sind, profitieren vom Personalgewinnungszuschlag: Durch die neu gewonnenen jungen Lehrkräfte werden Bestandslehrkräfte entlastet, das Kollegium verjüngt und Raum für Innovationen geschaffen.

    Den vollständigen Erlass zum Personalgewinnungszuschlag finden Sie hier.

  • Wie hoch ist der Personalgewinnungszuschlag?

    Verbeamtete Lehrkräfte

    Die Höhe des Personalgewinnungszuschlages beträgt für verbeamtete Lehrkräfte ab dem 1. Februar 2025 482,11 Euro monatlich. Der Personalgewinnungszuschlag ist nicht ruhegehaltfähig. Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Höhe des Personalgewinnungszuschlages im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt. Wenn sich während des Zeitraums, für den der Zuschlag gewährt wird, die individuelle Arbeitszeit ändert, ändert sich der Zuschlag entsprechend.

    Tarifangestellte Lehrkräfte

    Die Höhe des Personalgewinnungszuschlages beträgt für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte ab dem 1. Februar 2025 482,11 Euro monatlich in den Erfahrungsstufen 1 bis 4 und 6 und 185,53 Euro monatlich in der Erfahrungsstufe 5. 

    Ein Abschmelzen des Zuschlages durch den regulären Stufenaufstieg findet nicht statt. Durch die Zahlung des Zuschlages ändert sich die Stufenzuordnung der Beschäftigten nicht. Der Aufstieg in die nächsthöhere reguläre Stufe vollzieht sich unabhängig von der Zuschlagszahlung. 

    Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Höhe des Personalgewinnungszuschlages im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt. Wenn sich während des Zeitraums, für den der Zuschlag gewährt wird, die individuelle Arbeitszeit ändert, ändert sich der Zuschlag entsprechend.

  • Wer bekommt den Personalgewinnungszuschlag?
    • Es stehen 50 Stellen pro Jahr zur Verfügung, die mit dem Zuschlag versehen werden können. Diese sind auf die Schulbehörden verteilt.

    Um den Zuschlag zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie sind grundständig ausgebildete Lehrkraft im Sinne von § 6 Ziffer 1 bis 6 Bildungsdienst-Laufbahnverordnung Mecklenburg-Vorpommern und verfügen über mindestens ein Bedarfsfach, welches in den gesondert ausgeschriebenen Stellen gesucht wird.
    • Sie bewerben sich auf eine als zuschlagsfähige gekennzeichnete Stelle
    • An weitere Voraussetzungen ist der Zuschlag nicht gebunden. Insbesondere gibt es keine Bindungsklausel.
    • Ausdrücklich von dem Personalgewinnungszuschlag MINT-Zuschlag erfasst sind Referendarinnen und Referendare, die ihren Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben und nach Abschluss ihres zweiten Staatsexamens in den Landesschuldienst als Lehrkraft eingestellt werden.
    • Der Personalgewinnungszuschlag wird für verbeamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die bereits in einem anderen Bundesland im Dienst oder in einem Arbeitsverhältnis stehen, und sich unter Vorlage einer Freigabeerklärung erfolgreich auf eine zuschlagsfähige schulbezogene Stelle für Lehrkräfte beworben haben, nach Versetzung beziehungsweise nach Begründung des neuen Arbeitsverhältnisses mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt. Für Tarifbeschäftigte bleibt die Anwendung von § 16 Absatz 2 Satz 4 TV-L unberührt.
  • Kann der Personalgewinnungszuschlag auch zurückgefordert werden?

    Es gibt für die Gewährung des Personalgewinnungszuschlags keinerlei Bindungsklauseln oder sonstige Bedingungen, die über das Erfüllen der Voraussetzungen hinausgehen.

    Damit gibt es auch keine Rückzahlungsverpflichtungen.

    Das heißt: Verlässt eine Lehrkraft die Schule, wird einfach nur die Zahlung des Zuschlags eingestellt.

  • Ändert sich meine Vergütung/Besoldung, wenn ich bereits in einem anderen Bundesland tätig war?

    Die Vergütung/Besoldung richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Es ist allerdings zu unterscheiden zwischen tarifbeschäftigten Lehrkräften und Beamtinnen und Beamten.

    Bei tarifbeschäftigten Lehrkräften gelten über die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) bundesweit einheitliche Entgelte. Für die Beamtinnen und Beamten im Landesdienst gilt die Besoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. 

  • Werde ich in Mecklenburg-Vorpommern verbeamtet?

    Ja. Mecklenburg-Vorpommern verbeamtet sofern Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

    Dazu zählt neben der fachlichen Qualifikation auch eine Altersgrenze von 40 Jahren, die für eine Verbeamtung nicht überschritten sein darf. Eine Verbeamtung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Erreichen der Altersgrenze möglich (§§ 18 a. 18 b Landesbeamtengesetz). Dies wird auf Wunsch im Rahmen des Einstellungsverfahrens überprüft. 

    Weitere Infos

  • Ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich?

    Ja. Das Beamtenverhältnis wird in Vollzeit begründet. Dazu kann ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung gestellt werden. Bei der Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung ist zu unterscheiden zwischen Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen und Teilzeitbeschäftigung aus sonstigen Gründen. Teilzeitbeschäftigung aus sonstigen Gründen kann im Rahmen des gegebenen Ermessens bewilligt werden, soweit keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen (tatsächliche Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines nach einem ärztlichen Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen) ist zu gewähren, wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Als dienstlicher Grund für die Versagung von Teilzeitbeschäftigung kommt vor allem die notwendige Sicherstellung der Unterrichtsversorgung in Betracht.

     

  • Kann ich mich auch bewerben, wenn ich über kein Lehramt nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommerns verfüge?

    Ja, Sie können sich bewerben und nehmen am Seiteneinstieg oder berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst teil sofern Sie über einen Masterabschluss oder vergleichbaren wissenschaftlichen Hochschulabschluss ohne Lehramtsbezug, z. B. Magister, Diplom (universitär), juristisches oder medizinisches Staatsexamen,

    Bachelorabschluss oder vergleichbaren Hochschulabschluss ohne Lehramtsbezug, z. B. Diplom (FH) oder

    abgeschlossene Berufsausbildung mit insgesamt dreijähriger hauptberuflicher Tätigkeit.

    Bewerberinnen und Bewerbern mit im Ausland erworbenen Qualifikationen können am Seiteneinstieg teilnehmen. Die Fragen der zu durchlaufenden Qualifizierung hängen jedoch von der Frage der Anerkennung Ihrer Abschlüsse ab. Hier finden Sie die Informationen zur Anerkennung Ihrer Abschlüsse. Bitte beachten Sie, dass Sie bei fehlender Anerkennung automatisch eine mehrjährige Qualifizierung durchlaufen müssen.

  • Was passiert, wenn ich in der Stellenbörse keine passende Stelle finde oder nicht ins Auswahlverfahren komme?

    Um keine Ausschreibung zu verpassen, aktivieren Sie den Stellenalarm auf der Website. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: alle Ausschreibungen ungefiltert oder entsprechend dem eigenen Ausbildungsprofil oder der gewünschten Region, Schulart usw. personalisiert. Sie werden per Mail benachrichtigt, sobald es ein Angebot für Ihr Suchprofil gibt.

    Wir empfehlen, den Filter nicht zu stark einzuschränken oder im Zeitverlauf schrittweise zu erweitern.

  • Wer führt das Bewerbungsgespräch durch?

    Die Auswahl der Bewerberinnen/Bewerber erfolgt durch die Schulleitung in Abstimmung mit dem örtlichen Personalrat, der Gleichstellungsbeauftragten und mit der Schwerbehindertenvertretung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

    Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber vorrangig eingestellt.

    Beim Bewerbungsgespräch erfahren Sie, wie es im Anschluss weitergeht.

  • Was passiert, wenn ich im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt worden bin?

    Dann scheint es dieses Mal leider nicht geklappt zu haben. Bleiben Sie weiter dran und bewerben sich gerne erneut auf unsere ausgeschriebenen Stellen. Besonders im ländlichen Raum ist der Bedarf an Lehrkräften hoch und die Einstellungschancen in den Schuldienst gut.